BDE-Appell an Landesregierungen: Getrenntsammelpflicht von Bioabfällen konsequent umsetzen

In fünf Wochen muss die getrennte Sammlung von Bioabfällen aus privaten Haushalten umgesetzt sein

Der Termin ist seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 2012 bekannt. Trotz dieser langen Vorlaufzeit sind Situation und Fortschritt bei der Getrenntsammlung in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich.


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Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. ist verwundert darüber, dass zahlreiche öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die Adressaten der Getrenntsammelpflicht sind, ihrer Aufgabe bisher nicht nachgekommen sind und dieses auch weiter nicht beabsichtigen. Während vergleichbare gesetzliche Vorgaben – beispielsweise das Verbot, nicht-vorbehandelte Abfälle über den 01.06.2005 hinaus auf Deponien abzulagern – fristgerecht umgesetzt wurden, fehlt diese Konsequenz bei der Bioabfallerfassung.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir sind äußerst verwundert, dass die Getrenntsammelpflicht nicht von allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern fristgerecht umgesetzt wird. Für privatwirtschaftlich geführte Unternehmen der Recycling- und Entsorgungsbranche, wie sie im BDE vertreten werden, wäre ein solches Vorgehen undenkbar. Halten Unternehmer gesetzliche Vorgaben nicht ein, drohen rechtliche Konsequenzen.“

Die Unternehmen des BDE engagieren sich zum Teil seit über zwei Jahrzehnten für den Ausbau der Getrenntsammlung und die Verwertung organischer Abfälle. Die Einführung der Getrenntsammelpflicht von Bioabfällen, die in großem Konsens mit den Ländern verabschiedet wurde, war und ist für die Kreislaufwirtschaft ein großer Erfolg. Insofern überrascht, dass die Länder nicht mit der erforderlichen Konsequenz die Getrenntsammlung von Bioabfällen umsetzen.

Peter Kurth: „Private Unternehmen sind gerne bereit, die notwendigen Investitionen zu tätigen, um eine Getrenntsammlung und Bioabfallverwertung zu realisieren. Hierzu müssen jedoch gesicherte Mengen aus den Kommunen vorliegen. Wir haben uns daher sehr fallspezifisch an die besonders betroffenen Landesregierungen gewandt und diese angehalten, die gesetzliche Vorgabe der Getrenntsammelpflicht weiter intensiv zu verfolgen und umzusetzen.“

Nach Schätzungen können mit der Getrenntsammelpflicht jährlich weitere 2 bis 5 Millionen Tonnen überlassungspflichtiger Bioabfälle erfasst und verwertet werden.

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.