Kommunale Entlastung muss Landkreise als Hauptsoziallastenträger erreichen

Finanzielle Entlastung der Städte, Landkreise und Gemeinden

Mit Blick auf die heute und morgen stattfindende Konferenz der Arbeits- und Sozialminister und die Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz warnt der Deutsche Landkreistag, die im Koalitionsvertrag festgeschriebene finanzielle Entlastung der Städte, Landkreise und Gemeinden immer wieder infrage zu stellen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Präsident Landrat Reinhard Sager und Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagten: „Entgegen den Äußerungen mancher Länder geht es um eine flächendeckende Entlastung der Kommunen, damit diese zum einen die Vorgaben des europäischen Fiskalpakts einhalten und zum anderen endlich wieder im notwendigen Maße Investitionen tätigen können. Daran darf kein Zweifel bestehen und es muss ein gangbarer Weg gefunden werden, dieses Ziel zu erreichen.“ Sager und Henneke bekräftigten, dass es die Landkreise seien, die die Hauptlast der Sozialausgaben trügen und mithin vor allem entlastet werden müssten. Sie schlugen einen Komponentenmix aus erhöhter kommunaler Umsatz- und Einkommensteuerbeteiligung sowie eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) vor.

Der genau vor einem Jahr vorgelegte Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht unter den nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehenden prioritären Maßnahmen an erster Stelle eine finanzielle Entlastung der Kommunen in zwei Stufen vor. Henneke erläuterte: „Die erste Stufe, die 1 Mrd. Euro jährlich umfassende Stärkung der Kommunalfinanzen, befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und soll zum 1.1.2015 in Kraft treten. Für die zweite Stufe sieht der Koalitionsvertrag eine Entlastung der Kommunen im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich vor, die zeitlich im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes erfolgen soll.“ Dieser Schritt müsse nun unmittelbar und möglicherweise auch unabhängig von der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen angegangen werden. „Wichtig ist dabei, dass die versprochene finanzielle Entlastung auch in den Kommunen aller Länder ungeschmälert ankommt“, machte Sager deutlich. „Wenn von Länderseite zu hören ist, es gehe um eine ‚zielgerichtete Entlastung der nach Landesrecht zuständigen Träger der Eingliederungshilfe‘ – was nichts anderes bedeutet als eine direkte Entlastung der meisten Länder –, so ist dem zu entgegnen: Das ist schlichtweg falsch!“ Der Koalitionsvertrag sehe für die Länder ein eigenes Entlastungspaket in Höhe von 6 Mrd. € vor. Es könne nicht sein, dass die Länder über den Weg der Eingliederungshilfe aus dem Entlastungspaket für die Kommunen weitere Milliarden abzwacken.

Henneke kam dann auf die Ausgabenverteilung innerhalb der kommunalen Ebene zu sprechen: „Die Ausgaben der Städte, Landkreise und Gemeinden für soziale Leistungen sind von 2004 bis 2013 von 32,2 Mrd. € auf 47 Mrd. € angestiegen. Sie haben sich also um die Hälfte erhöht. Davon entfallen unmittelbar auf die Landkreise 21,3 Mrd. Euro, auf die kreisfreien Städte 13,4 Mrd. Euro und auf die kreisangehörigen Gemeinden 2,4 Mrd. €. Weiterhin müssen die Kreise und kreisfreien Städte in mehreren Ländern die überörtlichen Sozialhilfeträger refinanzieren, was mit 9,8 Mrd. € zu Buche schlägt.“ Von daher sei offensichtlich, wo eine finanzielle Entlastung anzusetzen habe: „Geboten ist es, dass die von der Großen Koalition vereinbarte Stärkung der Kommunen auch dort ankommt, wo die Hauptlasten entstehen. Das ist bei den Landkreisen (und entsprechend bei den kreisfreien Städten) der Fall“, forderte Sager. Um dies zu erreichen, wäre eine direkte Beteiligung der Landkreise an der Umsatzsteuer der sauberste Weg. Allerdings sei dafür eine Verfassungsergänzung notwendig, erläuterte Henneke.

„Aus diesem Grunde schlagen wir in der aktuellen Situation vor, rasch Planungssicherheit zu schaffen. Dies wäre im Wege einer vermittelnden Lösung für alle Kommunen möglich, indem ein Komponentenmix aus erhöhter gemeindlicher Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbeteiligung sowie einer erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft gewählt würde, die größtenteils den Landkreisen zugutekommt“, so Sager und Henneke. Dadurch sei es möglich, diese Frage befriedigend für die Städte, Landkreise und Gemeinden zu lösen und dennoch im bestehenden System zu bleiben.

Deutscher Landkreistag direkter Link zum Artikel