NABU launcht Bird-O-Mat zur Wahl des Vogel des Jahres 2022

Fünf Vogelarten sind im Rennen um den Titel

Welcher Vogel soll‘s denn sein? Für alle, die bei der Wahl zum Vogel des Jahres 2022 noch unschlüssig sind, hilft der NABU-Bird-O-Mat bei der Entscheidung. Unter www.NABU.de/birdomat kann jeder und jede seinen oder ihren gefiederten Favoriten unter den fünf Kandidaten herausfinden.


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„In den ersten neun Tagen Wahl haben bereits über 70.000 Menschen mitgemacht“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Für die, die noch unschlüssig sind, haben wir eine Entscheidungshilfe entwickelt. Ganz genau wie bei einer politischen Wahl, kann man mithilfe des Bird-O-Mat den Kandidaten finden, der am besten zu einem passt.“

Abgefragt wird zum Beispiel, ob ein Veganer bevorzugt wird, ob ein besonders variantenreicher Sänger oder ein reisefreudiger Vogel gewünscht ist. Miller: „Mit dem Bird-O-Mat kann man auf humorvolle und spielerische Art etwas über unsere fünf Kandidaten erfahren.“

Zur Wahl stehen Bluthänfling, Feldsperling, Mehlschwalbe, Steinschmätzer und Wiedehopf. „Die Kandidaten repräsentieren eine Vielfalt kleinerer Vertreter der Vogelwelt. Drei Zugvogelarten – Mehlschwalbe, Steinschmätzer und Wiedehopf – sind darunter“, sagt Miller, „Mit Bluthänfling und Wiedehopf haben wir zudem zwei optisch eindrucksvolle Kandidaten.“ Jeder der Kandidaten steht für ein Naturschutzthema, das Aufmerksamkeit braucht. So findet die Mehlschwalbe als Gebäudebrüter immer weniger Nistmöglichkeiten. Der Steinschmätzer kämpft für mehr offenes Brachland, der Wiedehopf will, dass weniger Pestizide eingesetzt werden. Der Feldsperling vermisst Baumhöhlen zum Brüten und der Bluthänfling fordert: Hecken zum Verstecken.

Bis zum 18. November ist das virtuelle Wahllokal unter www.vogeldesjahres.de freigeschaltet. Noch am selben Tag wird der Sieger bekanntgegeben. Der „Vogel des Jahres“ wurde in Deutschland erstmals im Jahr 1971 gekürt. Seit 2021 wird er durch eine öffentliche Wahl bestimmt.

NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel