Backhaus: Klimawandelvorsorge gehört ins Gesetz!

Die Ministerinnen und Minister der Umweltressorts von Bund und Länder haben sich heute im Rahmen der Sonder-Umweltministerkonferenz unter dem Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern per Videoschalte zum Hochwasserschutz und zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels in Deutschland beraten.

Konkret haben sich die Länder darauf verständigt, dass die Bundesrepublik die Klimawandelvorsorge – also Maßnahmen zum Schutz vor extremen Wettereignissen wie Starkregen, Sturmfluten, Stürme oder auch anhaltende Trockenheit – noch stärker in den Blick nehmen muss.


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„Das erschreckende Ausmaß der jüngsten Hochwasserkatastrophe hat gezeigt, dass auch Deutschland vor extremen Wetterereignissen nicht gefeit ist. Die Auswirkungen des Klimawandels sind real. Sie kommen ohne Vorankündigung und stellen uns vor ungeahnte Herausforderungen. Die Bewältigung dieser Aufgaben ist eine zentrale Zukunftsaufgabe von gesamtstaatlichem Interesse. Sie dient der Daseinsvorsorge und dem langfristigen Erhalt gleichwertiger Lebensverhältnisse. Hier hat der Staat in meinen Augen einen ganz klaren Schutzauftrag!“, betonte UMK-Vorsitzender und Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Es sei wichtig, so Backhaus, dass Deutschland seine Lehren aus dieser Katastrophe zieht. Neben Soforthilfen oder Maßnahmen des Wiederaufbaus, komme es deshalb künftig noch stärker darauf an, dass solche Ereignisse verhindert bzw. das Ausmaß der Zerstörung möglichst kleingehalten wird. „Bevor wir jedoch konkrete Maßnahmen zur Klimaanpassung entwickeln können, braucht es in einem ersten Schritt konkrete Ziele und klare gesetzliche Grundlagen. Nur so wird deutlich, wie wichtig, dringlich und vor allem verpflichtend diese Aufgabe für alle Bundesländer ist. Dies könnte analog zum Bundes-Klimaschutzgesetz in Form eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes geschehen“, betonte Backhaus.

Mit der Bitte konkrete Ziele zur Anpassung an den Klimawandel gesetzlich zu verankern, verbanden die Länder die Forderung an den Bund ausreichend Finanzmittel für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen auf Länderebene bereitzustellen. In welcher Form das Geld an die Länder fließen soll, blieb offen. „Wir haben verschiedene Finanzierungsmodelle diskutiert“, sagte Backhaus. „Denkbar wäre, bestehende Sonderrahmenpläne, zum Beispiel zum Hochwasserschutz oder zum Küstenschutz, zu verstetigen bzw. aufzustocken. Es ist aber auch deutlich geworden, dass sich die Folgen des Klimawandels nicht allein auf den Bereich Wasser reduzieren lassen. Im Gegenteil: Wir müssen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens mitdenken, wie zum Beispiel den Naturschutz oder Fragen rund um das klimaangepasste Bauen oder die landwirtschaftliche Produktion. Denkbar wäre demnach auch eine neue Gemeinschaftsfinanzierung von Bund und Ländern in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich ins Leben zu rufen, die dem Thema Klimawandel in seiner Vielfalt gerecht wird“, erklärte er.

Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang von den Umweltchefs der Länder auch ein möglicher „Pakt zur Klimaanpassung“ mit der neuen Bundesregierung. Ein solcher Pakt sehe vor, dass sich die Länder bei der Gewährung zusätzlicher Bundesmittel dazu verpflichten, neue Stellen für die Bewältigung von Aufgaben im Sinne der Klimaanpassung zu schaffen. „Das hätte den Vorteil, dass wir Planungs- und Genehmigungsverfahren in allen Bereichen wesentlich beschleunigen könnten“, unterstrich Backhaus. Egal für welches Finanzierungsmodell man sich letztlich entscheide, wichtig sei, dass die Gelder flexibel verwendet werden könnten bzw. auch auf folgende Haushaltsjahre übertragbar seien, sagte er weiter.

Eine zentrale Rolle auf der Sonder-Umweltministerkonferenz haben Hochwasserkatastrophen in Folge von Starkregenereignissen gespielt „Diese können praktisch überall – nicht mehr nur an großen Fließgewässern – auftreten“, sagte Backhaus. Die Ministerinnen und Minister verständigten sich deshalb darauf, dass systematische Starkregenrisikomanagement in den einzelnen Regionen der Republik zu intensivieren. Ziel ist es, Kommunen und Privatpersonen zu helfen, Überflutungsgefährdung regional und lokal zu betrachten, um entsprechende Vorsorge treffen zu können. Auch möchte sich die UMK dafür einsetzen, weitere Instrumente zur Eigenvorsorge voranzubringen, zum Beispiel einen KfW-Förderschwerpunkt „Bauliche Starkregenvorsorge“.

In diesem Zusammenhang ist der Bund von den Ländern auch dazu aufgefordert worden, bundeseigene Flächen vermehrt für die naturnahe Gewässerentwicklung zur Verfügung zu stellen. „Dahinter steht das Ziel, den Wasserabfluss im Falle von Hochwasser- oder Starkregenereignissen zu gewährleisten und entsprechende Versickerungsmöglichkeiten zu schaffen“, erklärte Backhaus. Landwirte sollten auf ihren Flächen hingegen durch angepasste Bewirtschaftungsmethoden, wie vielfältige Fruchtfolgen, Humusaufbau oder organische Düngung, einen Beitrag dazu leisten, dass Böden ausreichend Wasser aufnehmen und speichern können. Der Klimawandel müsse vor diesem Hintergrund auch in der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik stärker berücksichtigt werden, findet Backhaus.

Backhaus: Klimawandelvorsorge gehört ins Gesetz! - Anhang 1
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