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Novellierte Verwaltungsvorschriften auf Landesebene
In Rheinland-Pfalz wurde die Verwaltungsvorschrift zum Öffentlichen Auftragswesen überarbeitet und im Ministerialblatt der Landesregierung veröffentlicht. Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift vom 18.08.2021 gilt für alle Auftragsvergaben, die ab dem 07.09.2021 begonnen wurden oder werden. Hessen hat die UVgO mit der Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) und dem Gemeinsamen Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) vom 10.08.2021 eingeführt.
Bedeutung der UVgO
Die UVgO nähert die Verfahrensregelungen im Unterschwellenbereich an die Regelungen zu europaweiten Vergaben auf Grundlage der VgV an und führt somit zu einer deutlich stärkeren Formalisierung nationaler Vergabeverfahren. Zum Beispiel wird mit der UVgO die elektronische Kommunikation, d.h. das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten mit elektronischen Mitteln auch im Bereich der Unterschwellenvergabe obligatorisch. Auch gelten erweiterte Bekanntmachungspflichten. Wesentliches Ziel ist dabei eine stärkere Vereinheitlichung von Verfahrensregeln mit möglichst wenigen landesspezifischen Sonderwegen.
Interne Vergaberichtlinien anpassen
Öffentliche Auftraggeber in Rheinland-Pfalz und Hessen tun gut daran, ihre verwaltungsinternen Vergaberichtlinien an die Neuregelungen der UVgO anzupassen, um auch zukünftig die vielfältigen Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich effizient und rechtssicher durchführen zu können. Viele öffentliche Auftraggeber beobachten, dass in Zeiten voller Auftragsbücher gerade kleine- und mittelständische Handwerksbetriebe kein großes Interesse an der öffentlichen Auftragsvergabe zeigen und Formanforderungen als zusätzlichen Hemmschuh für eine Beteiligung ansehen. Es ist daher eine Herausforderung für die Vergabestellen, praxistaugliche Vorgaben zu erarbeiten, die auf der einen Seite zu einem echten Wettbewerb führen und dennoch den strengen Verfahrensvorgaben der UVgO gerecht werden.
[GGSC] verfügt über langjährige Expertise in der Beratung von öffentlichen Auftraggebern bei Vergabeverfahren – sowohl im Ober- als auch im Unterschwellenbereich – und hat vielfach die Erstellung und Überarbeitung von verwaltungsinternen Vergaberichtlinien begleitet.