UN-Biodiversitätskonferenz:

Bundesregierung muss sich für wirksames Abkommen zur Rettung der Natur einsetzen

Am heutigen Montag eröffnet die 15. UN-Biodiversitätskonferenz im chinesischen Kunming. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert die nächste Bundesregierung auf, sich auf dieser Konferenz mit höchster Priorität für ein ambitioniertes globales Abkommen für den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt einzusetzen.


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Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Das neue Regelwerk darf auf keinen Fall hinter den Zielen zurückbleiben, die 2010 im japanischen Nagoya von der Weltgemeinschaft verabschiedet wurden. Mit Blick auf das rasante Artensterben und schwindende Ökosysteme appellieren wir an die kommende Bundesregierung, den Erhalt unserer Lebensgrundlagen endlich ernst zu nehmen. Sie muss den Stopp des Artensterbens schon im Koalitionsvertrag als Ziel setzen und sich dafür in den UN-Verhandlungen für die Rettung der biologischen Vielfalt mit aller Kraft einsetzen. Nur mit einem ambitionierten Abkommen gibt es eine Chance, den ökologischen Kollaps noch abzuwenden, vor dem der Weltbiodiversitätsrat eindringlich warnt.“

Der BUND sieht die Staats- und Regierungschef*innen in der Pflicht, alles dafür zu tun, um die Artenvielfalt unseres Planeten zu retten. Dabei ist entscheidend, endlich auch die Ursachen für die Vernichtung von Artenvielfalt und Lebensräumen ernsthaft anzugehen. Wichtigster Punkt hierbei ist der sofortige Stopp aller natur- und umweltschädlichen Subventionen. Dieses Ziel hatte sich die Weltgemeinschaft bereits vor über zehn Jahren gesetzt, passiert ist allerdings wenig. Umso erschreckender, dass im aktuellen Entwurf des neuen Regelwerks nun umweltschädliche Subventionen nur noch teilweise abgeschafft werden sollen. In Deutschland umfassen diese natur- und umweltschädlichen Subventionen allein Ausgaben von 67 Milliarden Euro pro Jahr. Dazu gehören Ausgaben in den Bereichen Rohstoffabbau, Landwirtschaft, Verkehr und Bauwesen, die direkt oder indirekt den Verlust der biologischen Vielfalt vorantreiben.

Bandt: „Global gilt es, den Erhalt der biologischen Vielfalt nicht auf einzelne Bürgerinnen und Bürger abzuwälzen, sondern verbindliche Ziele und Maßnahmen für entsprechende staatliche Rahmenbedingungen zu Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeit in Wirtschaft und Handel vorzugeben. In diesem Punkt ist der aktuelle Entwurf im neuen UN-Regelwerk absolut mangelhaft.“ Deutschland als starke Wirtschaftsnation trägt hier eine besondere Verantwortung. Die neue Bundesregierung muss mit guten Beispiel vorangehen und die Finanz- und Wirtschaftspolitik konsequent sozial und ökologisch gerecht ausrichten. Dazu gehört, biodiversitäts- und klimaschädliche Handelsverträge wie das Mercosur-Abkommen umgehend zu stoppen. Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für eine ambitionierte gesetzliche Regulierung der Lieferketten einsetzen. Denn es braucht strenge gesetzliche Vorgaben, um die negativen Auswirkungen für Mensch und Natur durch die globale Wirtschaft einzudämmen.

Hintergrund

Der BUND hat gemeinsam mit seinen internationalen Partnern seine Erwartungen an das neue UN-Regelwerk für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt nach 2020 formuliert: „Dos and Don’ts for a successful global biodiversity framework“ (auf Englisch): www.foei.org/resources/publications/dos-and-donts-cbd-global-biodiversity-framework

Eine zentrale Ursache des Artensterbens und des Verschwindens der Ökosysteme ist laut dem globalen Bericht des Weltbiodiversitätsrates, dass weltweiter Handel und Konsum den Druck auf die Natur in den vergangenen Jahrzehnten vervielfacht haben. So ist etwa unser enormer Verbrauch an Energie, Fleisch, Palmöl, Papier, Metallen und seltenen Erden für das Verschwinden der Tropenwälder und anderer Ökosysteme verantwortlich. Mehr: www.bund.net/ipbes

Der BUND fordert bis 2030 mindestens 30 Prozent des Landes- und Meeresfläche unter Naturschutz zu stellen. Das Ziel muss jedoch so gestaltet werden, dass Schutzgebiete nur im klaren Einvernehmen mit der örtlichen Bevölkerung eingerichtet werden und so verwaltet werden, dass dieser insgesamt kein Nachteil daraus entsteht. Menschenrechte und Naturschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel