Klagen des Vereins Deutsche Umwelthilfe und der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gegen die "Wannsee-Flugrouten" erfolglos

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig hat heute zwei Ur­tei­le des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Ber­lin-Bran­den­burg zu den sog. "Wann­see-Flug­rou­ten" be­stä­tigt

Die Flug­rou­ten sind für Ab­flü­ge von der Nord­bahn des Flug­ha­fens Ber­lin Schö­ne­feld in Rich­tung Wes­ten vor­ge­se­hen. Sie füh­ren in Ge­ra­de­aus­rich­tung zu­nächst über den Orts­kern der Ge­mein­de Blan­ken­fel­de-Mahlow und nach ihrer Ver­schwen­kung in Rich­tung Nord-Wes­ten bei Lud­wigs­fel­de öst­lich an dem Ge­län­de des Helm­holtz-Zen­trums Ber­lin in Ber­lin-Wann­see vor­bei, auf dem sich der For­schungs­re­ak­tor BER II be­fin­det.


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Der erste Ab­schnitt war Ge­gen­stand der Klage der Ge­mein­de Blan­ken­fel­de-Mahlow, der zwei­te Ab­schnitt Ge­gen­stand der Klage des Ver­eins Deut­scher Um­welt­hil­fe mit Sitz in Ber­lin.

Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt hat auf die Klage der Ge­mein­de Blan­ken­fel­de-Mahlow die Be­nut­zung der Flug­rou­ten zwi­schen 22.00 und 6.00 Uhr un­ter­sagt. Im Üb­ri­gen hat es die Klage ab­ge­wie­sen. Die Klage des Ver­eins Deut­scher Um­welt­hil­fe hat es in vol­lem Um­fang ab­ge­wie­sen.

Im Ver­fah­ren der Ge­mein­de Blan­ken­fel­de-Mahlow hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt die Ent­schei­dung des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts ge­bil­ligt, dass das Ge­mein­de­ge­biet in der Zeit zwi­schen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr über­flo­gen wer­den darf. Mit dem Über­flug ist eine Dop­pel­be­las­tung des Orts­kerns ver­bun­den. Die Ab­flug­rou­ten sind dort aus flug­tech­ni­schen Grün­den auch An­flug­rou­ten. Zwar kön­nen die Be­las­tun­gen durch die je­weils gegen den Wind er­fol­gen­den Starts und Lan­dun­gen nie zeit­gleich auf­tre­ten. Die Dop­pel­be­las­tung liegt aber darin, dass es keine wind­rich­tungs­be­ding­ten Lärm­pau­sen gibt. Auf­grund der Dop­pel­be­las­tung ist der Lärm un­zu­mut­bar, weil er über einem Dau­er­schall­pe­gel von 55 dB(A) liegt. Gleich­wohl ist die Fest­le­gung der Flug­rou­ten recht­mä­ßig, weil in Be­tracht kom­men­de Al­ter­na­tiv­rou­ten, die vor dem Orts­kern nach Nor­den ab­kni­cken, an an­de­rer Stel­le in an­de­ren Grö­ßen­ord­nun­gen zu un­zu­mut­ba­ren Lärm­be­las­tun­gen für die dor­ti­ge Be­völ­ke­rung füh­ren. Die Ent­schei­dung, den Flug­lärm auf einen Kor­ri­dor zu kon­zen­trie­ren, hat zwar den Nach­teil der Dop­pel­be­las­tung, aber den Vor­teil, dass der Kreis der von un­zu­mut­ba­rem Flug­lärm Be­trof­fe­nen mög­lichst ge­ring ge­hal­ten wird. Sie hält sich des­halb im Rah­men des Ent­schei­dungs­spiel­raums der Flug­si­cher­heits­be­hör­de. Die von der Ge­mein­de fa­vo­ri­sier­te Süd­um­kur­vung ihres Ge­mein­de­ge­biets we­nigs­tens zu ver­kehrs­ar­men Ta­ges­zei­ten brauch­te die Be­hör­de nicht in den Blick zu neh­men.

Im Ver­fah­ren des Ver­eins Deut­sche Um­welt­hil­fe hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ent­schie­den, dass sich ein Kla­ge­recht des Klä­gers nicht aus dem Um­welt­rechts­be­helfs­ge­setz er­gibt. Kla­ge­ge­gen­stand nach die­sem Ge­setz kann nur die Ge­neh­mi­gung eines Vor­ha­bens sein, für das vor sei­ner Zu­las­sung eine Um­welt­ver­träg­lich­keits­prü­fung durch­zu­füh­ren ist. Das ist bei der Fest­le­gung von Flug­rou­ten nicht der Fall. Der Klä­ger kann fer­ner nicht den Schutz von Ge­bie­ten ein­for­dern, die das Land Ber­lin und die Ge­mein­den Tel­tow und Klein-Mach­now in ihren Lärm­ak­ti­ons­plä­nen als ru­hi­ge Ge­bie­te aus­ge­wie­sen haben. Auch in­so­weit hat der Klä­ger kein Kla­ge­recht. Der Klä­ger durf­te al­lein gel­tend ma­chen, dass die Flug­rou­ten unter Ver­stoß gegen na­tur­schutz­recht­li­che Vor­schrif­ten fest­ge­legt wor­den sind. In der Sache hatte seine Rüge aber kei­nen Er­folg, weil es nach den Fest­stel­lun­gen des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts aus­ge­schlos­sen wer­den kann, dass die vom Klä­ger in den Blick ge­nom­me­nen Na­tu­ra 2000-Ge­bie­te Tel­tow­ka­nalaue, Pfau­en­in­sel, Gru­ne­wald und West­li­cher Düp­peler Forst durch die Aus­wir­kun­gen des Ab­flug­ver­kehrs er­heb­lich in Mit­lei­den­schaft ge­zo­gen wer­den.

Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts direkter Link zum Artikel