Merkpunkte für die Ausschreibung technischer Großvorhaben und von Anlagen – Teil 1

Die Ausschreibung technischer Großvorhaben wie z.B. im Anlagenbau (Abfallbehandlungsanlagen, Wasseraufbereitung) oder bei touristischen Großprojekten (Seilbahnneubau) will gut vorbereitet und geplant sein. Nachfolgend geben wir einige Hinweise zu Schritten, die besondere Sorgfalt erfordern. Dass die Vorbereitung und Durchführung solcher Großvorhaben durchaus eine geraume Zeit von mehreren Jahren beansprucht, liegt auf der Hand.


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Vorbereitung des Projekts (z.B. Machbarkeitsstudien)

Am Anfang des Projekts steht in der Regel eine Machbarkeitsstudie. Dort werden Bedarf und Dimensionierung sowie Finanzierungs- und Refinanzierungsfragen regelmäßig auf Herz und Nieren geprüft und mit Blick auf die konkreten Einsatzzwecke ausgewertet. In aller Regel muss ein solche Machbarkeitsstudie auch mit den Gremien erörtert und diskutiert werden, um dort schon rechtzeitig die Aufmerksamkeit für die bevorstehenden Planungs- und Errichtungsentscheidungen zu wecken. Sicherlich macht es auch Sinn, sich schon ganz zu Beginn des Projekts über etwaige Fördermöglichkeiten und deren Kautelen zu informieren.

Zumeist zeichnet sich auch schon ganz zu Beginn des Vorhabens ab, dass öffentliche Großprojekte unterschiedliche, vorgeschaltete Vergabeverfahren erfordern. Insoweit ist vor allem zwischen der Errichtung der Anlage selbst und einer ggf. vorab zu beauftragenden Planung zu unterscheiden, für die die entsprechenden Spezialisten gebunden werden müssen. Und auch schon für die Vergabe der Planung muss beim Auftraggeber eine ungefähre Vorstellung davon bestehen, in welchen Bandbreiten die endgültigen Errichtungskosten anzusiedeln sein werden: Abhängig davon ist dann zu entscheiden, ob die Ingenieursvergabe in einem europaweiten Verfahren ausgeschrieben werden muss oder nicht.

Merkpunkt Planervergabe

Dies hängt natürlich auch davon ab, welche Leistungsphasen schon zu Beginn des Projekts an Planer vergeben werden oder ob eine gestufte Vergabe von Planerleistungen vorgesehen ist. Weil sich hier bei der Bemessung des Auftragswertes (bevor eine belastbare Kostenschätzung vorliegt, die ja der Ingenieur erst in Leistungsphase 2 – Vorplanung – erstellen soll) erhebliche Unsicherheiten ergeben können, ist zu überlegen, aus Gründen der Rechtssicherheit ein europaweites Verfahren für die vorgeschaltete Planervergabe zu wählen.

Für die europaweiten Planervergaben steht der Vergabestelle „in der Regel“ gem. § 74 VgV das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV oder auch der wettbewerbliche Dialog gem. § 18 VgV zur Verfügung.

Der Verordnungsgeber geht also davon aus, dass bei diesen Vergaben grundsätzlich immer von einer besonderen Situation ausgegangen werden kann, die ein solches Verfahren erlaubt. Naturgemäß muss dies erst recht für Planervergaben gelten, die sich auf komplexe, technische Großvorhaben beziehen. Der Eignung der auszuwählenden Planer kommt ja immer eine besondere Bedeutung zu, hier aber erst recht. Unterhalb der Schwellenwerte sind verbindliche Rechtsnormen für die Planervergaben vor allem in der UVgO (Unterschwellenvergabeverordnung) zu finden – gültig in denjenigen Bundesländern, die die Verordnung für anwendbar erklärt haben.

Mittlerweile müssen sich die Vergabestellen auch tiefergehende Gedanken über ihr Wertungssystem machen, insbesondere zur Bedeutung des Angebotspreises der Planer: Nach einer Entscheidung des EuGH vom Juli 2019 gibt es keine verbindlichen Mindest- oder Höchtstsätze in der HOAI mehr. Der Angebotspreis kann also durchaus Gegenstand der Wertung sein. Für die Auskömmlichkeitsprüfung von Angebotspreisen kann die HOAI aber wohl nach wie vor einen guten Rahmen bilden. Es wird schließlich auch als zulässig angesehen, Planung und Errichtung in einem Vorhaben zu vergeben, was bei technischen Spezialleistungen v.a. für die Leistungsphasen 4 und 5 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) durchaus Sinn machen kann, die Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers aber einschränkt.

Fortsetzung am Donnerstag, den 12.08.2021

Dieser Beitrag wird fortgesetzt am Donnerstag, den 12.08.2021. Darin finden Sie vor allem Erläuterungen zur Bedeutung der Kostenschätzung sowie Merkpunkte zur Vorbereitung der Vergabe.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]