Oldenburg: Untersagung der gewerblichen Altpapiersammlung aufgehoben

bvse begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichts

"Die Auseinandersetzung um die Altpapiersammlung in Oldenburg wurde endlich sachlich und neutral bewertet. Das ist eine gute Entscheidung für die Beibehaltung der leistungsfähigen Sammelstrukturen Oldenburger Entsorgungsunternehmen", so kommentierte Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe, die Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Zuvor wurde bekannt, dass das Gericht dem Eilantrag der ARGE Duales System Oldenburg gegen die Untersagung ihrer gewerblichen Sammlung stattgegeben hat.

Zwar handelt es sich hierbei noch nicht um das Hauptverfahren, doch nach Auffassung des bvse, spricht die Ausführlichkeit und Gründlichkeit, mit der das Gericht seine Entscheidung erläutert hat, dafür, dass die ARGE Duales System Oldenburg gute Chancen hat, ihre gewerbliche Altpapiersammlung in Oldenburg auch in Zukunft durchführen zu können.

Rehbock: "Diese Entscheidung zeigt auch die offensichtliche Unfähigkeit der Stadt Oldenburg als zuständigen Behörde, eine staatliche Vollzugsaufgabe objektiv wahrzunehmen, wenn gleichzeitig ein wirtschaftliches Eigeninteresse besteht. Dies offenbart ein bedenkliches Staatsverständnis und erschüttert den Rechtsstaat in seinen Grundfesten."

Der bvse stellt fest, dass es sich in Oldenburg nicht um einen Einzelfall handelt. Zu viele falsche Entscheidungen seien mittlerweile von kommunalen Vollzugsbehörden in Deutschland getroffen worden. Selbst hohe Regierungsbeamte des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sprechen öffentlich davon, dass der Vollzug teilweise über das Ziel hinausschieße.

"Es ist sehr bedauerlich, dass die Politik diese gefährliche rechtsstaatliche Entwicklung bisher nicht abgestellt hat. Im Gegenteil, der Landtag von Niedersachsen hat die Voraussetzungen für diese Fehlentwicklung geschaffen, in dem er die Zuständigkeit von einer neutralen Landesbehörde auf die kommunale Ebene verlagert hat“, kritisiert der bvse-Hauptgeschäftsführer.

Es scheine so zu sein, dass eine Vielzahl von Kommunen der falschen Rechtsauffassung ist, dass sie zur Durchsetzung ihrer vermeintlichen wirtschaftlichen Interessen, die privaten, meist mittelständischen Unternehmen mit den Mitteln des Ordnungsrechts ausschalten dürfen.

Auch wenn der bvse die Entscheidung des Gerichts begrüßt, macht er in seiner Stellungnahme auch deutlich, dass die Unternehmen als Teil der bürgerlichen und demokratischen Gesellschaft erwarten, dass die Vollzugsbehörden objektiv und rechtstreu entscheiden. Es sei völlig inakzeptabel, dass erst im Wege teurer und langwieriger Gerichtsverfahren das Recht mühsam erstritten werden müsse, denn viele kleine und mittelständische Unternehmen könnten sich diesen Weg weder finanziell noch administrativ erlauben.

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. direkter Link zum Artikel