Gemeinsame Stelle dualer Systeme: Verträge jetzt abschließen!

Verpackungen, die nicht gemeldet sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden / Fehlende Meldungen gefährden das duale System

Viele Hersteller und Vertreiber melden ihre Verpackungen zu spät bei dualen Systemen an und verstoßen damit gegen geltendes Recht. Darauf hat die Gemeinsame Stelle dualer Systeme Deutschlands GmbH hingewiesen: „Die geltende Rechtslage fordert, dass die jeweiligen Hersteller und Vertreiber ihre dualen Lizenzverträge für 2015 vor dem 1. Januar 2015 abgeschlossen haben müssen, da ansonsten deren Produkte in Verkaufsverpackungen nicht an private Endverbraucher abgegeben werden dürfen“, erklärt Dr. Mirko Sickinger, Geschäftsführer der Gemeinsamen Stelle.


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„Dieser Umstand ist leider nach wie vor in einigen Teilen der Wirtschaft nicht ausreichend bewusst, was immer wieder zu entsprechenden Verstößen führt.“

Sickinger appellierte in einem Schreiben an verschiedene Verbände, diesen Zusammenhang an ihre Mitglieder zu kommunizieren und deren Bewusstsein für die Problematik nochmals zu schärfen. Hinzu komme: Die Praxis mancher Inverkehrbringer, Beteiligungsverträge zur Verpackungsentsorgung erst sehr spät abzuschließen, könne sogar zur erneuten Gefährdung des dualen Systems führen. Alle dualen Systeme müssen mit Stichtag 5. Dezember 2014 ihre zu diesem Zeitpunkt unter Vertrag befindlichen Verpackungsmengen dem unabhängigen Wirtschaftsprüfer mitteilen, der diese in der sogenannten indikativen Q1-Meldung 2015 zusammenführt. Auf Basis dieser Zahlen wird festgelegt, welches duale System welche Verpackungsmengen ab dem 1. Januar 2015 zur Sortierung übernimmt. „Darüber hinaus ist diese indikative Meldung ein viel beachtetes Signal, auf dessen Basis die erwarteten Gesamtlizenzmengen des Jahres hochgerechnet werden“, so Sickinger.

Sollten nun insbesondere bedeutende Inverkehrbringer ihre Verträge mit einem dualen System erst nach dem 5. Dezember abschließen, könnten diese Mengen nicht registriert werden und fehlten in einer Hochrechnung – mit der Konsequenz entsprechender Irritationen und negativer Effekte in der Öffentlichkeit.

„In den vergangenen Monaten ist viel unternommen worden, um die privatwirtschaftlich organisierte duale Entsorgung von Verpackungsabfällen zu optimieren“, betont Sickinger. Dazu gehöre von Seiten der Politik die 7. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV). Die dualen Systeme hätten sich mit der Neugestaltung der sog. Clearingverträge auch präzisere Spielregeln gegeben. „Jegliche duale Mengenreduktion könnte wieder zu Verunsicherungen führen bis hin zur Gefährdung der privatwirtschaftlich organisierten dualen Verpackungsentsorgung“, warnte Sickinger.

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