Renaturierungserfolg massiv gefährdet

Uferschwalben brüten nicht mehr im Kerngebiet Goldsteins Mersch

Der Renaturierungserfolg an der Lippe bei Lippborg ist akut gefährdet. Uferschwalben brüten in diesem Jahr nicht mehr am Ufersteilhang im Kernbereich Goldsteins Mersch / Anepoth.


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Diesen Ort haben sich Jugendliche und junge Erwachsene zum Schwimmen, Sonnenbaden und Relaxen auserkoren, obwohl das Gebiet nicht betreten werden darf. Den sehr sensiblen Bereich der Uferschwalbenbrutkolonie haben sie zur Kletterwand umgebaut. Die Bruthöhlen wurden zudem im Vorjahr mit Stöcken und Flaschen verstopft.

Die Zunahme einer regelmäßigen Freizeitnutzung ist im gesamten Bereich der Lippe im Kreis Soest zu beobachten. Neben „stand-up-paddling“ in einem östlich gelegenen Teilbereich der Lippe, der vor einigen Tagen beobachtet und angemahnt wurde, etabliert sich in der Goldsteins Mersch / Anepoth ein regelrechter Badebetrieb mit Spielfläche und Grillplatz. Auf den offenen Sandbereichen wird gelagert, Hunde werden ausgeführt oder laufen frei im Gelände, dies trotz Naturschutzbeschilderung, Einzäunung und Beweidung der Flächen mit Rindern.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Lippetal, die Biostation Kreis Soest, die Untere Naturschutzbehörde des Kreises und die örtlichen Landwirte appellieren daher an die jungen Menschen und alle Freizeitaktivisten die geschützten Bereiche zu achten und zu meiden, damit viele Menschen diese naturnahen Entwicklungen mit Abstand genießen können, ohne sie zu zerstören.

„Die Lippe zeigt hier in der Goldsteins Mersch ein typisches Lebensraummosaik eines Fließgewässers mit Mäanderschlingen, Blänken, gewässerbegleitenden Gehölzstrukturen, Weidegrünland und Mähwiesen. Die gewässertypischen Uferbereiche, wie Steilabbrüche ermöglichen wertvolle Nistmöglichkeiten, unter anderem für Eisvogel und Uferschwalbe“, erläutert Birgit Beckers von der Biostation Kreis Soest. Diese Standorte seien zu erhalten, zu fördern und vor Störungen zu schützen. „Aus diesem Grund gibt es für die Naturschutzgebiete bestimmte Verhaltensregeln, unter anderem keine Störung der wildlebenden Tiere, Betretungsverbot für Flächen außerhalb der befestigten Wege, keine freilaufenden Hunde im Gebiet, die es einzuhalten gilt“, ergänzt Jutta Münstermann von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises. „Die Zusammenarbeit mit der örtlichen Landwirtschaft, die die Flächen in vielen Teilen extensiv bewirtschaftet, trägt zur naturschutzgerechten Entwicklung und durch die Weidewirtschaft bislang auch zur Beruhigung des Gebietes bei.“

Landwirt Markus Stauvermann, dessen Herde (Angos-Rinder) im Naturschutzgebiet weidet, weist auf einen weiteren Aspekt hin. Wer das Gebiet verbotenerweise betritt, hat keinen Versicherungsschutz. Seine Tierhalterhaftpflicht kommt für Schäden an Personen durch gereizte Bullen oder Muttertiere nicht auf. Auch die vielen hinterlassenen Abfälle, insbesondere Glasscherben und Plastikteile sind dem Landwirt ein Dorn im Auge, könnten sie doch zu erheblichen Verletzungen seiner Tiere führen. Das Ordnungsamt der Gemeinde Lippetal wird in den nächsten Tagen und Wochen immer wieder spontan vor Ort Kontrollen durchführen.

Der Altarm und die Lippe haben für Rastvögel eine sehr hohe Bedeutung. Vor allem im Sommer, wenn die Auen überwiegend ausgetrocknet sind, halten sich sehr viele Rastvögel an den flachen Ufern der Lippe auf, wie zum Beispiel Flussuferläufer, Waldwasserläufer, Grünschenkel und viele andere Arten. Auf der langsam fließenden Lippe kommen größere Ansammlungen von rastenden und überwinternden Wasservogelarten vor, wie Zwergtaucher, Krickente, Schnatterente und Pfeifente.

In diesem Zusammenhang weist Jutta Münstermann von der Unteren Naturschutzbehörde das Kreises darauf hin, dass das Betretungsverbot natürlich auch für Naturbeobachter und Naturfotografen gilt, für die es an der Lippe ausgewiesene Beobachtungspunkte, wie zum Beispiel entlang der Radroute „Auenland“ im Bereich der „Disselmersch“ oder „Im Winkel“ westlich Lippborgs gibt.

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