Wann gilt recyceltes Plastik nicht mehr als Abfall?

Die EU-Kommission hat Anfang November einen Vorschlag für sogenannte End-of-Waste-Kriterien (EoW) für Plastik vorgestellt

Der Verunreinigungsgrad von zwei Prozent von nichtplastischen Materialen darf bei recyceltem Plastik nicht überschritten werden, legte die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) fest. Außerdem gilt das Ende der Abfalleigenschaft von Plastik nur, wenn keine gefährlichen Eigenschaften oder chemische Verunreinigungen nachgewiesen werden können.


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Mit diesem Vorschlag möchte die Kommission bürokratische Hindernisse für Handel und Transport minimieren und klar zwischen qualitätsgesicherten und qualitätsungeprüften Plastikabfall unterscheiden.

Die GFS schließt in dem Vorschlag bisher aber Energierückspeisung aus. Begründung: Man müsse hochwertiges Recycling über Energiegewinnung stellen, da sonst eine Verstrickung mit den Recyclingzielen der Verpackungsabfallrichtlinie entstehen könnte. Zusätzlich will die Forschungsstelle die rohstoffliche Verwertung aus den EoW-Kriterien herausnehmen. Dazu zählen Gas oder flüssige Kohlenwasserstoffe, die zur chemischen Futterherstellung oder zu Kraftstoffen wieder aufbereitet werden. Interessengruppen fordern jedoch eine Überprüfungsklausel der rohstofflichen Verwertung.

Nun folgt die Auseinandersetzung mit Politikern, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Industrie der europäischen Mitgliedsländer, um an dem Vorschlag weiter zu arbeiten bevor die Kommission einen Gesetzesvorschlag formulieren kann.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel