Staubsauger als Stromsparer

Energietipp des Monats: Neue Energielabel auf Staubsaugern beachten

Im Rahmen der europäischen Ökodesign-Verordnung soll der Energieverbrauch von Haushaltsgeräten gesenkt werden. Seit September 2014 sind alle neu produzierten Staubsauger an der Reihe. Ein Energielabel auf jedem Gerät zeigt die wichtigsten Angaben und macht die Geräte untereinander vergleichbar.


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Eine geringere Leistung bedeutet aber nicht, dass der Sauger schlechter reinigt. Das hängt eher von der Konstruktion des Geräts ab. Aspekte wie die Filtertechnik oder Dichtigkeit des Gehäuses sind dabei wichtiger als die reine Leistung. Seit 1. September werden Staubsauger, die neu in den Handel kommen, mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet. Das Label zeigt verschiedene Werte an.

Energieverbrauch

Das Etikett zeigt Verbrauchern, wie viel Strom der Staubsauger im Jahr durchschnittlich verbraucht. Wie auch bei Waschmaschinen oder Kühlschränken ist der Verbrauch einer Effizienzklasse zugeordnet. Die insgesamt sieben Klassen sind von A bis G eingeteilt. Am sparsamsten sind Staubsauger der Energieeffizienzklasse A. Ab September 2017 kommen die Klassen A+++, A++ und A+ hinzu; die Klassen E, F und G entfallen dann. Der auf den Etiketten durchschnittlich angegebene Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr basiert auf einer bestimmten Rechnung. Dafür wurden eine durchschnittliche Wohnung mit 87 Quadratmetern und eine jährliche Staubsaugernutzung von 50 Mal zugrunde gelegt.

Lautstärke

Dieser Wert wird auf dem Energielabel in Dezibel angegeben und gibt den Geräuschpegel auf einem Normteppich an. Der Staubsauger könnte also – je nach Untergrund – auch etwas lauter oder leiser sein. Zum Vergleich: Ein Fön erreicht durchschnittlich 80 Dezibel, ein Kühlschrank rund 50 Dezibel. Ab September 2017 dürfen neue Staubsauger nicht lauter als 80 Dezibel sein.

Staubemission

Die Angaben zur Staubemission zeigen, wie viele Staubpartikel in der Abluft des Gerätes enthalten sind. Sie sind vor allem für Verbraucher mit Hausstauballergie wichtig. Gehört das Gerät zur Klasse A, gelangen bei maximalem Luftstrom weniger als 0,02 Prozent des eingesaugten Staubs wieder in den Raum. Anders ausgedrückt: weniger als 20 von 100.000 eingesaugten Staubpartikeln entweichen wieder. Ab September 2017 dürfen Staubsauger nicht mehr als ein Prozent Staub wieder ausblasen.

Reinigungsklasse

Die Reinigungsklasse gibt an, wie gründlich der Staubsauger Teppich- und Hartböden reinigt. Die Hartbodenreinigungsklasse gilt für glatte Unterböden wie Parkett, Laminat oder Fliesen. Seit September 2014 müssen Staubsauger auf Hartböden mindestens 95 Prozent des Staubs aufnehmen. Ab September 2017 erhöht sich dieser wert auf 98 Prozent.

Da Teppiche schwerer zu reinigen sind, gelten andere Werte als bei harten Böden. Seit September 2014 ist für diese Klasse ein Mindestwert von 70 Prozent vorgeschrieben. Ab September 2017 erhöht er sich auf mindestens 75 Prozent.

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