Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief vorgelegt (19/29564).


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Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, sei eine Klarstellung erforderlich, nach welchen Modalitäten die Beteiligten eines CMR-Frachtvertrags rechtswirksam elektronisch kommunizieren können, heißt es in der Vorlage.

Der Entwurf sieht den Beitritt zum Zusatzprotokoll zur CMR betreffend den elektronischen Frachtbrief vor. Das Zusatzprotokoll enthalte die erforderlichen Regelungen. Der Gesetzentwurf schaffe die innerstaatlichen Voraussetzungen, damit die Bundesrepublik Deutschland den Beitritt erklären könne. Ohne Aussprache soll der Bundestag am Donnerstag, 20. Mai, die Vorlage zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überweisen.

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