Insektenschutz: Parlament muss bestmögliches Gesetz erhalten, anstatt es weiter abzuschwächen

Krüger: Bekenntnisse zum Insektenschutz dürfen nicht nur heiße Luft bleiben

Heute berät der deutsche Bundestag über den vorliegenden Gesetzentwurf zum Insektenschutzgesetz. Vor Beratung appelliert der NABU an die Abgeordneten, das vorliegende Gesetzespaket zu erhalten und nicht noch weiter abzuschwächen.


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NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Die von der Bundesregierung beschlossenen Anpassungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind bereits jetzt nur ein Minimalkonsens für die Insekten. Die in den letzten Jahren vielfach geäußerten Bekenntnisse für einen besseren Schutz der Insekten dürfen nicht nur heiße Luft bleiben. Das Parlament sollte nun zumindest diesen abgeschwächten Entwurf vor dem Ende der Legislaturperiode retten – andernfalls droht nach vier Jahre langem Ringen eine komplette Nullnummer im Insektenschutz.“

Das Insektenschutzgesetz enthält aus Sicht des NABU einige wichtige Maßnahmen: So sollen artenreiche Grünlandflächen und Streuobstwiesen in die Liste der geschützten Biotope aufgenommen und die Lichtverschmutzung reduziert werden.
„Nachdem das Aktionsprogramm Insektenschutz ursprünglich mit wesentlich ambitionierteren Zielen gestartet war, bietet das Paket aus Gesetz und Verordnung nun zumindest erste konkrete Ansätze, die das Insektensterben und den Verlust der Artenvielfalt bremsen könnten. Da ist aber noch viel Luft nach oben“, so Krüger.

Zum Hintergrund

Nach langem Ringen hatte das Bundeskabinett am 10. Februar 2021 das Insektenschutzpaket verabschiedet. Es besteht aus dem Insektenschutzgesetz (ISG) des Bundesumweltministeriums und der Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PfSchAnwV) des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Die PfSchAnwV muss, anders als das ISG, nicht dem Bundestag sondern dem Bundesrat vorgelegt werden. Während das ISG Maßnahmen wie den Biotopschutz oder die Lichtverschmutzung adressiert, sind in der Verordnung Regelungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vorgesehen. So ist dort u.a. der Ausstieg aus dem umweltschädlichen Unkrautvernichter Glyphosat bis 2024 geregelt sowie der eingeschränkte Einsatz von Herbiziden und Insektiziden in bestimmten Schutzgebieten und in der Nähe von Gewässern.

NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel