Insektenschutz durch die Glyphosat-Minderungsstrategie

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Die mit der fünften Verordnung vorgesehene Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist ein wesentlicher Baustein der Umsetzung der Glyphosat-Minderungsstrategie.


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Danach soll die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln nur noch in bestimmten Fällen erlaubt sein und soll in diesen Fällen auf das notwendige Maß begrenzt werden, heißt es in einer Antwort (19/28258) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27387) der AfD-Fraktion. Insbesondere sollen die Spätanwendung vor der Ernte, die Anwendung auf Flächen, die der Allgemeinheit dienen, und die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zukünftig nicht mehr zulässig sein.

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