Bezirke erhalten Zuständigkeit für Ausgabe von Carsharingplaketten

Aus der Sitzung des Senats am 13. April 2021:

Der Senat hat heute die Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, zur Gesetzesänderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) zur Kenntnis genommen, mit der die Zuständigkeit für die Ausgabe von Carsharingplaketten festgelegt wird.


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Diese Zuständigkeit soll von den Berliner Bezirksämtern übernommen werden.

Anlass für die Gesetzesänderung ist die Ende April 2020 in Kraft getretene Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung, nach der das Carsharing zur Verringerung der klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern und dies straßenverkehrsrechtlich umzusetzen ist.

Die Änderung regelt die Zuständigkeit für die Ausgabe der bundeseinheitlichen Carsharingplaketten durch die Bezirksämter von Berlin durch eine entsprechende Aufnahme im Zuständigkeitskatalog für Ordnungsaufgaben, der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits-und Ordnungsgesetzes ist. Die Bezirksämter sind bereits für vergleichbare Aufgaben im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr mit der Ausgabe der Bewohnerparkausweise im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung sowie der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für schwerbehinderte Menschen zur Parkerleichterung zuständig.

Die Beschlussfassung des Senats über die Vorlage wird bis zum Vorliegen der Stellungnahme des Rats der Bürgermeister zurückgestellt.

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