NABU-Berichte zur EU-Taxonomie fordern nachhaltiges Wirtschaften

Die EU-Taxonomie soll dazu dienen, Investitionen in
Die EU-Taxonomie soll dazu dienen, Investitionen in "einen grünen Aufschwung und die Einführung naturbasierter Lösungen" zu lenken. Foto: NABU/Klemens Karkow

Krüger: Ausgestaltung der EU-Taxonomie muss wissenschaftsbasiert sein

Die vom NABU in Auftrag gegebenen zwei Berichte des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) geben Natur- und Umweltexperten eine Einführung in die EU-Taxonomie.


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Für Schlüsselindustrien und Sektoren diskutieren die Berichte Kriterien für einen substanziellen Beitrag einer Wirtschaftstätigkeit zum Biodiversitätsschutz und dem Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft.

Darin wird deutlich, dass es bereits ein wissenschaftsbasiertes Fundament für die Entwicklung von Prüfkriterien in den Bereichen Biodiversität und Kreislaufwirtschaft gibt. Die EU-Plattform für nachhaltige Finanzen erarbeitet derzeit Empfehlungen im Auftrag der Europäischen Kommission. Der NABU ist mit seiner europäischen Dachorganisation BirdLife in die Arbeit der Plattform eingebunden.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert: „Im Arbeitsprozess der Plattform für nachhaltige Finanzen zeigt sich leider, dass die EU-Kommission weder auf die Zivilgesellschaft noch auf die Wissenschaft hört.“ Anfang April drohten einige Plattformmitglieder aus dem Gremium auszusteigen. Informellen Medienberichten war zuletzt zu entnehmen, dass nach Druck aus der Industrielobby und einigen Nationalstaaten auch fossiles Gas, Atomkraft und das Verbrennen von Holz zur Energiegewinnung in der Klima-Taxonomie als „grün“ eingestuft werden könnte. Die Zivilgesellschaft reagierte mit dringlichen Briefen an die EU-Kommission. „Das zeigt sehr deutlich: Die Kriterien für die Einhaltung der Taxonomie müssen ehrgeizig sein,“ so Krüger. „Der NABU fordert die europäische Politik auf, die Entwicklung von Prüfkriterien in der EU-Taxonomie wissenschaftsbasiert auszugestalten.“

Eine Autorin der Berichte , Isabel Schrems vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, betont: „Die Taxonomie hat das Potenzial, die Kräfte der Finanzmärkte so zu nutzen, dass sie nicht gegen, sondern für Umwelt und Nachhaltigkeit wirken. Um dies zu leisten, braucht es eine ambitioniert ausgestaltete Taxonomie und eine kontinuierliche Weiterentwicklung hin zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise.“

Hintergrund

Die europäische Taxonomie-Verordnung ist ein Rahmen zur Bewertung der Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten. Sie trat im Juli 2020 in Kraft.

Das Ziel: Investoren, Nationalstaaten und die Europäische Union sollen nachhaltiger investieren, "Greenwashing" soll verhindert werden. Eine Investition bzw. die der Investition zugrunde liegende Wirtschaftsaktivität gilt in der Taxonomie als nachhaltig, wenn sie wesentlich zu mindestens einem von sechs Umweltzielen beiträgt („substantial contribution“) und keinen erheblichen Schaden im Sinne der übrigen Umweltziele verursacht („do-no-significant-harm“ - DNSH).

Dazu werden Prüfkriterien (Grenzwerte) für ausgewählte Wirtschaftstätigkeiten für sechs Umweltziele definiert: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität. Der aktuelle delegierte Rechtsakt zu den Bereichen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ soll von der Kommission mit vier Monaten Verspätung Ende dieses Monats beschlossen werden.

NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel