LNG für Seeschiffe: BMVI startet dritten Förderaufruf!

Ab sofort können bis zum 12. Juni 2021 im Rahmen des dritten Förderaufrufs zur Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von verflüssigtem Erdgas (LNG) als Schiffskraftstoff wieder Anträge eingereicht werden.

Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:


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Mit dem dritten Förderaufruf kurbeln wir die Nutzung von LNG als umweltfreundlichem Schiffskraftstoff weiter an. Wir fördern ein breites Spektrum an Projekten - je nach Vorhaben stehen bis zu 8 Millionen Euro zur Verfügung. So setzen wir die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung konsequent um. Unser Ziel: Eine umwelt- und klimafreundliche Schifffahrt.

Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewährt Zuschüsse zur Investition in den LNG-Antrieb bei Seeschiffen von grundsätzlich bis zu 40 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben (in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße sogar bis zu 60 Prozent). Dabei werden auch innovative Technologien gefördert, die ergänzend zum LNG-Antrieb Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen weiter reduzieren. Dazu zählen beispielsweise Abgasrückführungs- und Nachbehandlungssysteme.

Das Förderprogramm und der aktuelle Förderaufruf treiben die Nutzung von LNG als Kraftstoff in der deutschen Schifffahrt weiter voran und stellen eine konkrete Umsetzung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung (MKS) dar.

Weiterführende Informationen zur Förderrichtlinie sowie den Förderaufruf finden Sie unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/MKS/richtlinie-zuwendung-lng-seeschiffe.html.

Die Antragsunterlagen und weitere Erläuterungen werden auf dem Internetauftritt der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) bereitgestellt unter: www.bav.bund.de.

BMVI - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur direkter Link zum Artikel