Landeszuschüsse aus dem Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ für Privatleute und Unternehmen

Die Förderquote beträgt bis zu 50% für jedes einzelne Projekt

Die Stadt Sankt Augustin beabsichtigt, im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ (Förderprogramm des Landes NRW), ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie ansässigen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, Fördermittel für eine Dachbegrünung über die Stadtverwaltung beim Projektträger Jülich zu beantragen.


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Die Förderung kann für private sowie gewerblich genutzte Gebäude oder Garagen, die älter als 5 Jahre sind, in Anspruch genommen werden.

Die Förderquote beträgt bis zu 50% für jedes einzelne Projekt. Die verbleibende Summe muss von den Antragstellenden als Eigenkapital geleistet werden. Gefördert werden können dann die oben benannten Projekte, die in diesem Jahr beantragt und bis zum Frühjahr 2022 fertig gestellt werden. Um seitens der Stadt einen Sammelantrag zur Weiterleitung der Fördergelder an private Haushalte und Unternehmen stellen zu können, muss eine Mindest-Fördersumme erreicht werden.

Bis Freitag, 30. April 2021 haben alle Interessierten die Gelegenheit, eine formlose Interessensbekundung einzureichen. Dies kann per E-Mail an umweltbuero@sankt-augustin.de geschehen oder postalisch Stadt Sankt Augustin, Büro für Natur- und Umweltschutz, z.H. Frau Kolks, Markt 1, 53757 Sankt Augustin. Bitte geben Sie die Größe der Fläche an, die Sie zu begrünen beabsichtigen.

Weitere Informationen, u.a. zu Voraussetzungen und den Antragsunterlagen gibt es hier. Bei Fragen steht die städtische Klimaschutzmanagerin Corinna Kolks telefonisch unter 02241/243-601 oder per E-Mail unter corinna.kolks@sankt-augustin.de zur Verfügung.

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