„Der Kohleausstieg läuft“

BDEW zur 2. Ausschreibung zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken:

Die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken zeigen: Das wettbewerbliche Ausschreibungssystem funktioniert.


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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Ende vergangener Woche die Zuschläge für die zweite Ausschreibungsrunde zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken in einem Umfang von 1,514 Gigawatt (GW) erteilt. Die ausgeschriebene Kapazität von 1,5 GW wurde leicht überschritten, da ein Zuschlag bis einschließlich des ersten Gebotes, welches die Ausschreibungsmenge überschreitet, erteilt wurde. Zudem war diese Ausschreibungsrunde deutlich überzeichnet, was auf einen hohen Wettbewerb hindeutet. Die bezuschlagten Steinkohleblöcke haben eine Leistung zwischen 67 Megawatt (MW) und 757 MW, die bezuschlagten Gebotswerte reichen von 0 bis 59.000 Euro pro MW.

„Der Kohleausstieg läuft und die deutliche Überzeichnung auch der zweiten Runde zeigt die Effizienz und Wirksamkeit des Ausschreibungssystems. Dieses führt zu einem wettbewerblichen und an der jeweiligen CO2-Reduktion orientierten Ausstieg aus der Steinkohleverstromung. Gleichzeitig bleiben einige Kritikpunkte bestehen. Der hohe Netzfaktor hat eine Bezuschlagung süddeutscher Anlagen in der zweiten Runde verhindert und macht damit die Benachteiligung dieser Anlagen im Ausschreibungssystem deutlich. Sehr kritisch sehen wir auch, dass es grundsätzlich möglich bleibt, Kraftwerke per Ordnungsrecht entschädigungsfrei stillzulegen“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Vor dem Hintergrund des hohen Wettbewerbsdrucks in der zweiten Ausschreibungsrunde gebe es aus Sicht des BDEW zudem keine Notwendigkeit für die im Zuge der aktuellen EnWG-Novelle vorgesehene Streichung der 2027er-Ausschreibungsrunde. „Für das Zieljahr 2027 stehen noch rund 9,2 GW Steinkohle-Kapazitäten zur Teilnahme an der achten Ausschreibungsrunde zur Verfügung. Ein hoher Wettbewerbsdruck bleibt also erhalten, die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission trifft keine Aussage über die 2027er-Ausschreibungsrunde.“

Damit der Prozess zur Transformation der Stromerzeugung und zur Umsetzung der Energiewende erfolgreich fortgesetzt werden kann, kommt es aus BDEW-Sicht vor allem darauf an, dass die Politik parallel zum Ausstieg aus der Kohleverstromung den Einstieg in den Bau von notwendigen Ersatzkapazitäten möglich macht.

Insbesondere der Ausbau der Erneuerbaren Energien und von Gas-KWK-Ersatzbauten muss beschleunigt und der entschlossene Einstieg in eine Wasserstoffwirtschaft forciert werden. Klimaneutraler Wasserstoff soll im Jahr 2050 100 Prozent des Brennstoffes der Residualkraftwerke ausmachen. Hierfür müssen die Emissionsgrenzwerte der Taxonomie-Verordnung die in den kommenden Jahren erforderlichen Investitionen in neue H2-ready Gaskraftwerke auf Basis von Erdgas jedoch zulassen. Sukzessive wird das Erdgas auf dem Weg zur Klimaneutralität 2050 durch klimaneutrale Gase ersetzt.

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel