Batteriegesetz: Rücknahmesysteme planen konzertiertes Vorgehen zur Verbraucherinformation

Gemeinsame Presseerklärung der Batterierücknahmesysteme

CCR Rebat, DS Entsorgung, Ecobat, IFA-Öcorecell, Stiftung GRS Batterien


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  • Rücknahmesysteme vereinbaren Umsetzung des § 18 BattG
  • Konzertierte Organisation der zukünftigen Verbraucherinformationen
  • Koordinierungs- und Kommunikationsstelle der Rücknahmesysteme geplant

Das novellierte Batteriegesetz verpflichtet alle zugelassenen Rücknahmesysteme, die Endnutzer in angemessenem Umfang über die bestehenden Rücknahmemöglichkeiten , die Entsorgungspflichten, die eingerichteten Rücknahmesysteme und über Sinn und Zweck der getrennten Sammlung von Geräte-Altbatterien, zu informieren. Zur Erfüllung dieser Informationspflichten müssen die Rücknahmesysteme gemeinsam einen Dritten beauftragen.

Rücknahmesysteme stellen sich der Verantwortung

Die Batterierücknahmesysteme CCR Rebat, DS Entsorgung, Ecobat, IFA-Ökorecell, Stiftung GRS Batterien (alphabetische Reihenfolge), stellen sich ihrer Verantwortung und wollen die zukünftige Verbraucherinformation zur Verbesserung der Batterierücknahme gemeinsam organisieren. “Das Beispiel ElektroG hat den Rücknahmesystemen gezeigt, dass im Hinblick auf das Erreichen von Sammelzielen eine vom behördlichen Vollzug gesteuerte Verbraucherinformation nicht zielführend ist.” sagt Dr.-Ing. Julia Hobohm von der Stiftung GRS Batterien. “Eine effektive und effiziente Kommunikation kann nur von denjenigen geleistet werden, die auch die für die Zielerreichung und die Kosten verantwortlich sind.“

Koordinierungs- und Kommunikationsstelle soll eingerichtet werden

Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung gemäß § 18 BattG planen die Rücknahmesysteme nun die kurzfristige Einrichtung einer Koordinierungs- und Kommunikationsstelle. Die neue Stelle soll die erforderlichen Kommunikations- und Informationsmaßnahmen planen, koordinieren und steuern. „Insbesondere die gerechte Kostenverteilung zwischen den untereinander im Wettbewerb stehenden Rücknahmesystemen stellt eine besondere Herausforderung dar.“ sagt Uwe Echteler von DS Entsorgung „Hierzu wird die Koordinierungs- und Kommunikationsstelle die Kostenverteilungsstruktur zwischen den Systembetreibern unter Einhaltung der wettbewerblichen und kartellrechtlichen Vorgaben festlegen“ Wettbewerbs- und Kartellrecht sind auch für die Auswahl der zukünftigen Rechtsform der Stelle entscheidend. „Eine schlanke Struktur, die rechtssichere Beteiligung aller Rücknahmesysteme und die strikte Wahrung der Neutralität“ sind für Jan Arff von Ecobat von höchster Priorität.

Einbindung aller relevanten Beteiligten vorgesehen

„Nicht nur die Einbindung der rücknahmebeteiligten Stellen im Handel und in den Kommunen ist notwendig,“ sagt Karl Semlitsch von Ökorecell, „für eine effiziente und zielorientierte Kommunikation müssen auch Multiplikatoren, wie z. B. Verbände, Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen eingebunden werden.“ Um diese sicher zu stellen ist auch die Einrichtung eines Beirates mit fachkundigen und nachweislich kommunikationserfahrenen Vertretern der Kommunen, der Verbände sowie der Länder und des Bundes vorgesehen.

Umsetzung noch im ersten Halbjahr 2021 geplant

„Aktuelle und künftige Sammelverpflichtungen sind zwingend einzuhalten. Dazu ist es unabdingbar, die Verbraucher schon heute umfassend über das Thema Altbatterierücknahme zu informieren“ sagt Robert Sommer von CCR. „Um hierbei schnelle Erfolge zu erzielen, ist eine zügige Umsetzung sehr wichtig. Die Rücknahmesysteme sind zuversichtlich, die Vorgaben des Batteriegesetzes schon im ersten Halbjahr des Jahres 2021 umsetzen zu können."

Stiftung GRS Batterien