Unfallursachen im hessischen Straßenverkehr 1970 und 2019

Unfallursache Nummer eins im hessischen Straßenverkehr ist ein ungenügender Sicherheitsabstand

Im Jahr 2019 gingen fast 4 400 Unfälle mit Personenschaden und damit 16 Prozent der Unfälle auf diese Ursache zurück. Die häufigste Ursache für Todesfälle im Straßenverkehr war eine nicht angepasste Geschwindigkeit.


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Im Jahr 2019 gab es in Hessen 20 667 Unfälle mit Personenschäden. 90 Prozent der Unfälle mit Personenschaden beruhten auf dem Fehlverhalten von Fahrerinnen und Fahrern, teilt das Hessische Statistische Landesamt anlässlich des 59. Deutschen Verkehrsgerichtstags am 28. Januar 2021 mit. Neben einem ungenügenden Sicherheitsabstand (16 Prozent) waren vor allem das Nichtbeachten der Vorfahrt (14 Prozent) und eine nicht angepasste Geschwindigkeit (12 Prozent) verantwortlich. Alkoholeinfluss war bei 4 Prozent der Unfälle mit Personenschaden die Ursache. Äußere Umstände lösten mit weniger als 6 Prozent einen vergleichsweise geringen Anteil der Straßenverkehrsunfälle aus: Hierunter fallen mit 3 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden vor allem schwierige Straßenverhältnisse, hauptsächlich durch Regen (488 Unfälle) und Schnee oder Eis (301 Unfälle). Die Ursachen für Getötete im Straßenverkehr waren insbesondere die nicht angepasste Geschwindigkeit (mit 24 Prozent) und der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot (10 Prozent).

Unfallursachen 1970 im Vergleich

Die Anzahl und die Ursachen für Straßenverkehrsunfälle haben sich durch die Gesetzgebung und den technischen Fortschritt bei Kraftfahrzeugen mit der Zeit stark verändert. So dominierte vor 50 Jahren bei den 34 930 Unfällen mit Personenschaden die Ursache „Nicht angepasste Geschwindigkeit“ mit einem Anteil von 20 Prozent. Nur leicht gestiegen ist im Zeitverlauf die zweithäufigste Ursache – das Nichtbeachten der Vorfahrt (1970: 12 Prozent). Einen Rückgang verzeichneten Unfälle durch Alkoholeinfluss: Sie waren 1970 noch die Ursache für 9 Prozent der Unfälle gewesen. Deutlich gestiegen ist hingegen der Anteil der Unfälle aufgrund von ungenügendem Sicherheitsabstand, der im Jahr 1970 bei 7 Prozent lag.

Hinweis

Bei jedem Unfall werden von der Polizei die wichtigsten Unfallursachen festgehalten. Hierbei können für die höchstens zwei Beteiligten jeweils drei Ursachen angegeben werden, die auf „personenbezogenes Fehlverhalten“ zurückzuführen sind (z. B. Vorfahrtsmissachtung oder zu schnelles Fahren). Wenn auch äußere Umstände (z. B. Straßenverhältnisse oder Witterungsbedingungen) für den Unfall ursächlich waren, können zusätzlich noch zwei dieser „allgemeinen Ursachen“ festgehalten werden. Daher ist die Gesamtzahl der von der Statistik nachgewiesenen Ursachen immer größer als die Zahl der Unfälle selbst. Zudem weist die Statistik keine Hauptursache je Unfall aus.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag ist eine seit 1963 jährlich stattfindende Konferenz für Straßenverkehrsrecht und Verkehrswissenschaft. Sie hat bundesweite Relevanz, weil die dort ausgesprochenen Empfehlungen häufig von der Politik bei der Ausgestaltung von Gesetzen berücksichtigt werden. Beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag steht unter anderem das Thema häufige Unfallursachen auf der Tagesordnung.

Hessisches Statistisches Landesamt direkter Link zum Artikel