Klimaschutz in Gefahr: CO2-Preis droht in vermieteten Gebäuden ins Leere zu laufen

Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht Mythencheck zu CO2-Preis beim Heizen in Mietwohnungen

Der CO2-Preis beim Heizen in Mietwohnungen schützt nur dann das Klima, wenn Vermieterinnen und Vermieter ihn zu 100 Prozent bezahlen. Dies ist das Ergebnis eines aktuellen Mythenchecks der Deutschen Umwelthilfe (DUH).


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Seit dem 1. Januar 2021 müssen hingegen alleine die Mieterinnen und Mieter die Mehrkosten tragen. Auch eine Aufteilung zwischen Mietenden und Vermietenden, wie dies die Bundesregierung aktuell diskutiert, ist weder klimafreundlich noch sozialverträglich. Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH:

„Aktuell wird der CO2-Preis beim Heizen zu 100 Prozent den Mieterinnen und Mietern aufgebürdet, obwohl sie weder auf das Heizsystem und seinen effizienten Betrieb noch auf den energetischen Zustand des Gebäudes Einfluss haben. Das ist ungerecht und bringt den Klimaschutz kein Stück voran. Die Eigentümer der Gebäude erhalten so keinerlei Anreize für energetische Sanierungen oder das Heizen mit erneuerbaren Energien. Der Status Quo muss umgekehrt werden: Vermietende müssen 100 Prozent der CO2-Kosten tragen. Auch eine Aufteilung der Kosten lehnen wir ab, da es über verbrauchsabhängige Heizkosten ausreichend Anreize für Mietende gibt, energiesparend zu heizen. Die Umlage auf die Vermietenden ist unmittelbar und einfach durch geringfügige Anpassungen in der Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung möglich. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich auf die Seite von Mietenden und Klimaschutz zu stellen und dem CO2-Preis im Mietwohnungsbereich die Lenkungswirkung zu geben, die beabsichtigt war.“

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel