Förderung des Klimaschutzes

Klimaschutzfördermittel

Die unterschiedliche Verteilung von Klimaschutzfördermitteln auf die Bundesländer im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) wird laut Bundesregierung unter anderem von unterschiedlichen regionalen und strukturellen Gegebenheiten verursacht.


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So sei beispielsweise Voraussetzung für die Förderung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung, dass diese nicht in Gebieten mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen, schreibt sie in einer Antwort (18/2730) auf eine Kleine Anfrage (18/2475) der Fraktion Die Linke. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Bundesländer teilweise bereits Förderprogramme aufgelegt hätten. So stelle etwa der Freistaat Sachsen selbst Mittel für die Beschaffungsförderung von Hybridbussen zur Verfügung. Da eine Doppelförderung nach EU-Recht ausgeschlossen sei, hätten beantragte Projekte im Rahmen der Hybridbus-Richtlinie nicht bewilligt und somit auch nicht aus Mitteln der NKI gefördert werden können.

Grundsätzlich sei die Bundesregierung bestrebt, die Anzahl der bewilligten Anträge in den neuen Bundesländern zu erhöhen, heißt es in der Antwort weiter. Hierfür würden bereits Maßnahmen ergriffen. So versuche die Regierung unter anderem, den Bekanntheitsgrad der NKI und ihrer Förderungsprogramme bei Behörden, Verbrauchern, Wirtschaft sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen in Ostdeutschland zu erhöhen.

An den abgeflossenen Fördermitteln in den Jahren 2008 bis 2013 hätten die neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) einen Anteil von sechs Prozent. Von den eingegangenen Anträgen im Jahr 2014 seien 10,1 Prozent aus Ostdeutschland gekommen, berichtet die Bundesregierung. Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage kritisiert, dass seit Beginn der Nationalen Klimaschutzinitiative Projektanzahl und Mittelabfluss in Bezug auf die Verteilung zwischen neuen und alten Bundesländern „extrem unterschiedlich“ seien.

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