Zustimmung für neue Treibhausgasquoten

Treibhausgasquote wird leicht angehoben

Die ab dem Jahr 2015 geltende Treibhausgasquote für Biokraftstoffe soll gegenüber dem geltenden Recht zunächst leicht angehoben und ab dem Jahr 2017 wieder abgesenkt werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (18/2442) zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hat der Umweltausschuss am Mittwochmorgen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen zugestimmt. Die Linksfraktion votierte dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.


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Der Gesetzentwurf nimmt Anpassungen an der bereits 2009 vom Bundestag beschlossenen Umstellung der Biokraftstoffquote auf eine Treibhausgasquote ab dem Jahr 2015 vor. So soll die Treibhausgasquote, anders als bisher von der Bundesregierung geplant, in den Jahren 2015 und 2016 gegenüber dem geltenden Recht von drei auf 3,5 Prozent leicht angehoben werden. Im Gegenzug dazu soll die Quote ab dem Jahr 2017 von 4,5 auf vier Prozent und ab dem Jahr 2020 von sieben auf sechs Prozent abgesenkt werden.

Hintergrund ist, dass die Mineralölwirtschaft bereits seit 2007 verpflichtet ist, einen bestimmten Mindestanteil an Biokraftstoffen beizumischen. Diese werden aus bisher überwiegend aus landwirtschaftlicher Erzeugung gewonnen. Künftig soll aber nicht mehr der Anteil entscheidend für die Erfüllung der sein, sondern die durch die Beimischung von Biokraftstoffen erzielte Einsparung von Treibhausgasemissionen.

CDU/CSU und SPD lobten Gesetzentwurf als Schritt in die richtige Richtung und als wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Auch die Grünen begrüßten die Umstellung auf die Treibhausgasquote grundsätzlich und sprachen von einer deutlichen Verbesserung der Klimabilanz von Biokraftstoffen. Linke und Grüne kritisierten jedoch, dass das Problem der so genannten indirekten Landnutzungsänderungen durch den Gesetzentwurf nicht gelöst werde. So argumentierte die Linksfraktion, dass die für die Erzeugung von Bioethanol notwendigen Rohstoffe, wie Getreide, Mais oder Zuckerrohr, war sicher auf zertifizierten Feldern angebaut würden. Dafür aber werde der Reis nun dort angebaut, wo vorher Regenwald war. Auch die Grünen wiesen darauf hin, dass durch den Anbau von Pflanzen für Biokraftstoffe der Anbau von Nahrungspflanzen auf Wald- und Brachflächen verdrängt werde. Dies sei schädlich für den Klimaschutz. Beide Fraktionen forderten daher, auch Faktoren wie den Transport und den Anbau in die Treibhausgasbilanzierung von Biokraftstoffen einzubeziehen. Dies sei für eine ehrliche und verlässliche Klimapolitik unerlässlich, betonten die Grünen, die dazu auch einen Entschließungsantrag eingebracht hatten. Diese wurde jedoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Die CDU/CSU-Fraktion vertrat die Ansicht, dass das bisherige Zertifizierungssystem für Biokraftstoffe ausreichend sei. Änderungen an diesem einheitlichen europäischen Mechanismus seien außerdem europarechtlich problematisch. Positiv wertete es die Fraktion, dass der Gesetzentwurf „technologieoffen“ sei. Zwar könnten Biokraftstoffe der zweiten Generation, wie Biowasserstoff, Power-To-Gas oder Biomethan, bisher nicht auf die Treibhausgasquote angerechnet werden. Jedoch arbeite die Europäische Kommission gerade an einer solchen Regelung. Eine Rechtsverordnung im Gesetzentwurf ermögliche es, Verordnungsermächtigungen der EU schnell in nationales Recht umsetzen zu können.

Auch die SPD-Fraktion bezeichnete die mögliche Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen der zweiten Generation auf die Treibhausgasquote als einen „wichtigen Aspekt“. Es sei außerdem zu begrüßen, wenn künftig häufiger Restprodukte, wie Abfall oder Stroh, und weniger Nahrungsmittelpflanzen zur Herstellung von Biokraftstoffen verwendet würden. Zugleich wiesen die Sozialdemokraten darauf hin, dass Deutschland mit der Umstellung auf die Treibhausgasquote in der Europäischen Union Vorreiter sei.

Über den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird das Bundestagsplenum am Donnerstagabend abstimmen. Neu im Entwurf aufgenommen wurden Änderungen, denen der Umweltausschuss ebenfalls am Mittwoch zustimmte. Grundlage war ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, in den auch Forderungen des Bundesrates eingeflossen waren. So ist jetzt unter anderem vorgesehen, dass der Bundestag binnen vier Wochen zustimmen muss, wenn Regelungen zu strombasiertem Kraftstoffen getroffen werden.

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