Umweltverträglichkeitsprüfung für Flächenerschließung der IAG

Am Donnerstag (15.10.2020) fand in den Räumen der Kreisverwaltung des Landkreises Nordwestmecklenburg der sogenannte Scoping-Termin zur südlichen Erschließung der Deponie Ihlenberg statt.

Es ist geplant, eine Fläche von ca. 7 Hektar durch Errichtung einer Basisabdichtung für die Ablagerung von Abfällen herzurichten.


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Mit der Flächenerschließung soll die südliche Verfüllung und Arrondierung des Deponiekörpers eingeleitet werden, deren Abschluss 2035 erreicht wird.

Für diese Maßnahme wird eine Umweltverträglichkeits­prüfung durchgeführt. Der dafür erforderliche Untersuchungsumfang wird mittels eines Scoping-Termins zwischen den Behörden und dem Antragsteller abgestimmt.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) als zuständige Genehmigungsbehörde hat auch den Umweltverbänden und der Bürgerinitiative die Gelegenheit gegeben, Hinweise für den Untersuchungsumfang mit einzubringen.

Neben den bereits vorgesehenen umfangreichen Untersuchungen wurde u.a. angeregt, den Untersuchungsraum für Staubimmissionen von 2,3 auf 4 km und das Grundwassermessstellennetz zu erweitern sowie die Auswirkungen des Lieferverkehrs in den umliegenden Ortschaften, einschließlich der Hansestadt Lübeck, zu betrachten.

Es wurde weiterhin der Hinweis gegeben, Tritium-Messungen in den umliegenden Oberflächengewässern durchzuführen und die Auswirkungen der künftigen Ablagerungen auf die Multifunktionsabdichtung (MFA) zu untersuchen.

Das StALU WM wird nun unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden alle Stellungnahmen und Unterlagen sichten, den Scoping-Termin auswerten, abwägen und entscheiden, welchen Untersuchungs­rahmen der Antragsteller, die Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft (IAG), bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zugrunde zu legen hat.

Die IAG hat im Jahr 2019 etwa 454.000 t Abfall abgelagert. Für das Jahr 2020 wird eine ähnliche Größenordnung erwartet. Damit wird der Kabinetts­beschluss umgesetzt, die Müllmenge auf 75 Prozent der Jahresmenge von 2017 zu begrenzen.

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