Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden

Teil 8: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) – „Optische Inspektion“

Merkblatt DWA-M 149-8: Nicht nur geeignete Unternehmen und fachkundiges Personal garantieren, dass die optische Inspektion von Abwasserleitungen und -kanälen wirtschaftlich angemessene und qualitativ gute Ergebnisse erzielt, auch die Anforderungen an den Auftrag sollten eindeutig formuliert sein.


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Daher hat die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) mit dem Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) in der Merkblattreihe „Zustandserfassung und –beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ gemeinsame „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)“ herausgegeben. Sie liefern Auftraggebern und Auftragnehmern ergänzend zur Leistungsbeschreibung und zu den Besonderen Vertragsbedingungen ein strukturiertes Anforderungsprofil für die Ausführung der zu leistenden Arbeiten. Die ZTV Nr. 14 des VSB werden vom Markt zurückgezogen.

Die gemeinsamen ZTV enthalten feste unveränderliche Texte, die durch Auswahlfelder und/oder zusätzliche Auftraggeber spezifische Texteingaben ergänzt und auf das konkrete Inspektionsvorhaben angepasst werden können. Eine eindeutige und umfassende Beschreibung der Anforderungen kann so sichergestellt werden.

Ein klares Aufgabenprofil unterstützt zugleich Bieter bei der Angebotskalkulation sowie Auftragnehmer bzw. Inspekteure bei der Ausführung durch die leicht umzusetzende und transparent nachvollziehbare Erfassung der vom Auftraggeber geforderten technischen Standards.

Die Anhänge A bis D des Merkblattes sind nicht Bestandteil der ZTV, sondern rein informativ. Sie enthalten Hinweise auf Vergabe- und Vertragsunterlagen, zum Beispiel auf Anforderungen an die Auswahl geeigneter Unternehmen und Hinweise zum Umfang der Vorhabenbeschreibung und der Projekteinweisung des Auftragnehmers.

Die ZTV lässt eine Anwendung im Vertrag nach VOL und VOB zu. Es ist zu beachten, dass beim VOL-Vertrag die VOB/C ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ nicht automatisch zur Anwendung kommen. Auftraggeber, die dies wünschen, können beim VOL-Vertrag die VOB/C ATV DIN 18299 sinngemäß anwenden.

Das Merkblatt richtet sich an Sanierungsfirmen sowie an alle im Bereich der Sanierung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen.

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. direkter Link zum Artikel