Nitratbelastung: Wasserwirtschaft fordert konsequente Regelungen in Dünge-Verordnung

Verlegung von Breitbandkabeln: Gesundheitsschutz der Bevölkerung muss Priorität haben

"Wir sehen mit großer Sorge, dass aktuell die Nitratbelastungen des Grundwassers aufgrund der Dünge-Praxis der Landwirtschaft in vielen Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen steigen.


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Die Düngeverordnung als das zentrale Instrument zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie wird ihrer wesentlichen Zielsetzung damit nicht gerecht", sagte Jörg Simon, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser auf der wasserfachlichen Aussprachetagung 2014 in Karlsruhe. "Wir brauchen eine Novelle dieser Verordnung, die ihren Namen tatsächlich verdient. Wir haben deshalb gemeinsam mit den weiteren wasserwirtschaftlichen Verbänden auf wesentliche Aspekte einer neuen Verordnung hingewiesen: Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Einhaltung des 50 mg pro Liter Grenzwertes im Grundwasser. Wird er nicht erreicht, darf es keine Karenz geben: Es kann dann nur noch ein Düngestopp folgen. Erforderlich ist es, an der Verschmutzungsquelle anzusetzen, statt aus den Wasserwerken Reparaturbetriebe zum Ausgleich von Verunreinigungen durch Dritte zu machen."

Kritisch sieht die Wasserwirtschaft die Vorschläge, die eine Verlegung von Breitbandkabeln auch in Abwasserkanälen vorsehen. Simon: "Abwassernetze sind für die Verlegung von Kabeln grundsätzlich nicht geeignet. Die Verlegung von Kabeln in Abwasserleitungen kann erhebliche technisch-chemische Probleme nach sich ziehen. Chemische Reaktionsprozesse an den Kabeln wären unvermeidbar: Durch die Abwasserinhaltsstoffe können Korrosionen oder andere Defekte an den Kabeln auftreten, die letztlich den störungslosen Breitband-Betrieb verhindern können. Völlig ungeklärt ist die Frage, wie eine Kanalsanierung ohne Beeinträchtigung der Breitbandkabel durchgeführt werden könnte. Das ständig anfallende Abwasser muss jederzeit auch im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung sicher entsorgt werden können. Der BDEW fordert daher, Abwassernetze von geplanten Zwangsregelungen zum Breitbandausbau auszunehmen."

Mit Blick auf den Gewässerschutz forderte Simon eine Stärkung des Verursacher- und Vorsorgeprinzips. Um den Eintrag von Arzneimittelrückständen in die Gewässer so weit wie möglich zu vermeiden, müsse ein bundesweit einheitliches Sammel- bzw. Rücknahmesystem für Altmedikamente etabliert werden. Dabei müsse unter Beachtung des Vorsorgegrundsatzes die Rücknahme von Altmedikamenten so leicht wie möglich gemacht werden.

Zudem sei eine Verankerung der fachgerechten Entsorgung im Arzneimittelgesetz mit Produktverantwortung der Hersteller und damit Umsetzung europäischen Rechts notwendig. Durch fehlende Regelungen zur fachgerechten Entsorgung und daraus folgende Einträge in die Umwelt können auch die Gewässerressourcen für die Trinkwassergewinnung betroffen sein. Dies sollte vermieden werden. "Es bestanden bereits Ansätze für ein bundeseinheitliches Sammeln von Altmedikamenten. Diese Ansätze sollten reanimiert und ausgebaut werden, so dass eine echte bundeseinheitliche Regelung möglich ist. Dadurch kann der Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch Medikamente vorgebeugt werden", so der BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser abschließend.

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel