BDE fordert fairen Wettbewerb

Verbändeanhörung zum Hauptgutachten der Monopolkommission

In der Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium zum 20. Hauptgutachten der Monopolkommission hat der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. seine Forderung an die Bundesregierung bekräftigt, den Vorschlägen der Monopolkommission zu folgen und die ausufernde wirtschaftliche Betätigung durch die Kommunen zu begrenzen.


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Die Monopolkommission hat in ihrem Bericht ausführlich den Trend zur Rekommunalisierung und die wirtschaftlichen Bestrebungen – besonders in der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft – kritisiert und mehr Wettbewerb zugunsten des Bürgers angemahnt. Das federführende Wirtschaftsministerium hat angekündigt, bis Dezember 2014 die Stellungnahme der Bundesregierung zum 20. Hauptgutachten vorzulegen.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Es ist keine Petitesse, wenn kommunale Unternehmen funktionierende, bislang privatwirtschaftlich organisierte Entsorgungsbereiche übernehmen und Wertschöpfungsketten in der Kreislaufwirtschaft zerschlagen.“

Besonders im Bereich der gewerblichen Sammlung ermöglicht das Kreislaufwirtschaftsgesetz den Kommunen, erfolgreich agierende Unternehmen aus dem Markt zu verdrängen. Konkret fordert der BDE die Bundesregierung auf, das Kreislaufwirtschaftsgesetz so zu ändern, dass die Zulässigkeit der gewerblichen Sammlung wieder die Regel und nicht die Ausnahme ist. Bei der Novellierung des Vergaberechtes ist darauf zu achten, dass die Vergabe von Aufträgen ohne Ausschreibung durch Inhousevergabe und interkommunale Zusammenarbeit nur im Ausnahmefall zulässig ist.

Peter Kurth: „Es ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, wenn die Qualität und der Preis einer Entsorgungsleistung im Wettbewerb überprüft wird. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass es einen Wettbewerb um den Markt in Form von Ausschreibungen gibt.“

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. direkter Link zum Artikel