Gesetze für weniger Plastik und mehr Recycling

Gesetze für weniger Plastik und mehr Recycling
Gesetze für weniger Plastik und mehr Recycling

Gestern gab die Bunderegierung bekannt, an gleich mehreren Gesetzen zur Vermeidung von Abfällen und zur Förderung des Recyclings zu arbeiten.

Einige davon wurden vom Parlament bereits beschlossen.


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Schon im vergangenen Jahr haben sich die EU Staaten auf das Verbot von Einwegplastikartikeln geeinigt. Dieses Verbot wird nun in nationales Recht umgesetzt. Wegwerfartikel aus Kunststoff, für die es sinnvolle Alternativen gibt, werden vom 3. Juni 2021 an verboten. Dann gibt es in Deutschland kein Plastikgeschirr- und besteck mehr zu kaufen. Auch werden Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonhalter oder Wattestäbchen aus Kunststoff aus dem Handel verbannt. Gleiches gilt für Becher und Behälter aus Styropor. Ebenso sollen klassische Plastiktüten an der Ladenkasse verboten werden.

Auch die Rückgabe von defekten Elektrogeräten wird für den Verbraucher einfacher. Bald sollen auch größere Supermärkte, die regelmäßig oder gelegentlich Elektroartikel im Sortiment haben, kleineren Elektroschrott zurücknehmen müssen. Dieser Gesetzesentwurf wird aber noch im Kabinett abgestimmt.

Weitere Maßnahmen betreffen den Online-Vesandhandel, der künftig dokumentieren muss, was mit retournierten Artikeln passiert. Inverkehrbringer von Einwegbechern oder Tabakwaren sollen sich in Zukunft an den Entsorgungs- und Reinigungskosten beteiligen. Auch die Anforderungen an die einzelnen Batterie-Rücknahmesysteme sollen vereinheitlicht werden.

Abfallvermeidung und mehr Recycling sind natürlich ganz im Sinne der AWSH – wir werden über die konkrete Umsetzung der Gesetzesvorhaben weiter berichten.

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH