Kältemittel in Autos

EU-Kommission fordert Deutschland auf, EU-Recht einzuhalten

Die Europäische Kommission hat Deutschland heute (Donnerstag) förmlich aufgefordert, die EU-Richtlinie zu Fahrzeugklimaanlagen umzusetzen. Gemäß der Richtlinie müssen Kältemittel für diese Klimaanlagen schrittweise verboten werden, wenn sie ein hohes Treibhauspotenzial haben.


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Deutschland hat gegen diese Richtlinie verstoßen, weil es einem Fahrzeughersteller von Januar bis Juni 2013 erlaubt hat, Fahrzeuge auf den Markt zu bringen, die nicht der Richtlinie entsprachen. Zudem haben die deutschen Behörden dem Hersteller erlaubt, ältere Typgenehmigungen auf die betreffenden Fahrzeuge zu erweitern. Aus Sicht der Kommission haben die deutschen Behörden dadurch die Richtlinie über mobile Klimaanlagen umgangen, was sie wirkungslos macht.

Seit dem 1. Januar 2011 müssen Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen mit einem weniger klimaschädlichen Kältemittel gefüllt werden. Die Industrie hat das neue Mittel R1234yf gewählt, um dieser Vorgabe zu entsprechen. Die Richtlinie selbst ist technologieneutral – es ist also der Industrie überlassen, welches klimafreundliche Mittel sie einsetzt. Es wären auch andere Mittel denkbar, jedoch nicht mehr das alte, besonders klimaschädliche R134a.

Die Kommission ist nach wie vor entschlossen, dafür zu sorgen, dass die Klimaziele der Richtlinie erreicht werden. Auch muss EU-Recht auf dem gesamten Binnenmarkt einheitlich angewendet werden, damit die gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Wirtschaftsteilnehmer gegeben sind.

Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, der Aufforderung der Kommission Folge zu leisten. Falls Deutschland nicht reagiert, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

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