Umweltschutz im Lieferkettengesetz

BUND, Greenpeace und DUH stellen Rechtsgutachten vor

Umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen sind rechtlich machbar und praktisch umsetzbar. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stellt heute gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe und Greenpeace ein Rechtsgutachten zur Ausgestaltung von Umweltaspekten in einem Lieferkettengesetz vor.


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Ein solches Gesetz würde die Verantwortung deutscher Unternehmen im Ausland verbindlich festschreiben und Umweltschäden im Ausland vorbeugen.

Denn egal ob Umweltschäden durch die Förderung von Fracking-Gas in Argentinien, dauerhafte Kontamination von Gewässern in China durch Textilproduktion oder Brandrodungen für Sojafutter in Brasilien – deutsche Unternehmen sind immer wieder an Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen durch ihre Tochterunternehmen oder Zulieferer im Ausland beteiligt. Der BUND fordert deshalb im Rahmen der Initiative Lieferkettengesetz gemeinsam mit Greenpeace und der Deutschen Umwelthilfe schon seit langem ein gleichnamiges Gesetz, das deutsche Unternehmen zur Achtung von Menschen- und Umweltrechten im Ausland verpflichtet.

Antje von Broock, Geschäftsführerin Politik und Kommunikation beim BUND: "Unser Rechtsgutachten zeigt: Unternehmensverantwortung endet nicht an Landesgrenzen. Glaubhaft und verantwortungsbewusst agiert ein Unternehmen dann, wenn es entlang der gesamten Liefer- und Produktionskette grundlegende Umwelt- und Menschenrechtsstandards einhält. Bei Ausbeutung und Umweltzerstörung darf man nicht tatenlos zuschauen. Ein Lieferkettengesetz mit einem wirksamen Durchsetzungsmechanismus muss kommen."

Das Gutachten zeigt, dass es aus rechtlicher Sicht zulässig und erstrebenswert ist, Unternehmen in einem Lieferkettengesetz zu verpflichten, grundlegende Umweltstandards in ihren globalen Geschäften einzuhalten. Es macht deutlich, wie eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht für Unternehmen praktisch in einem Lieferkettengesetz verankert werden könnte und legt dar, dass die Anforderungen erfüllbar sind und zu mehr Rechtssicherheit für Unternehmen beitragen.

Dass die großen deutschen Wirtschaftsverbände ein solches Gesetz verhindern wollen, überrascht nicht. Die jetzt bekannt gewordenen Ergebnisse der Überprüfung des sogenannten Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) belegen aber, dass deutsche Unternehmen freiwillig ihre Verantwortung im Ausland mit Blick auf die Menschenrechte nicht erfüllen. Rund 2250 Unternehmen wurden in der zweiten Fragerunde befragt. Nur 455 von ihnen haben sich trotz Fristverlängerung zurückgemeldet. Insgesamt zeigt sich: Nur 22 Prozent kommen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht freiwillig nach.

Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand Greenpeace: "Die Politik ist mit ihrem Ansatz der freiwilligen Selbstverpflichtung grandios gescheitert. Die Wirtschaft unterbietet sogar ihre selbst gesetzten Mindeststandards. Künftig muss klar sein: Wer Umweltschutz und Menschenrechte missachtet, wird zur Verantwortung gezogen. Dafür braucht es jetzt ein wirksames Lieferkettengesetz!"

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe: "Nach wie vor kann Palmöl und Sojafutter auf den deutschen Markt gelangen, für das illegal Wälder gerodet wurden. Freiwillige Versprechen haben nicht geholfen, deshalb muss jetzt ein Gesetz die Ausbeutung von Mensch und Natur in den Herkunftsländern stoppen."

Doch die Wirtschaft spielt weiter auf Zeit. Mit dem insbesondere von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier unterstützten Belastungsmoratorium versuchen die Arbeitgeberverbände nun auch ein Lieferkettengesetz auszuhebeln und die Gesetzesinitiative von Altmaiers Kabinettskollegen, Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller zu unterlaufen.

BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel