Straßenreinigungsgebührenbescheide 2020 werden versandt

Änderung ab dem 1. Juli 2020

Am Freitag, 10. Juli 2020, werden die Straßenreinigungsgebührenbescheide für die Stadt Cuxhaven auf der Grundlage der zum 1. Januar 2020 neu gefassten Straßenreinigungsgebührensatzung versandt.


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Warum musste die Satzung neu gefasst werden?

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte im Jahre 2017 in einem Verfahren einer anderen Kommune bemängelt, dass die Ausgestaltung des Frontmetermaßstabs bestimmte Sonderformen von Grundstücken bevorzugt, dass die Regelung für die Bewertung von Eckgrundstücken zu unbestimmt sei, dass einige Grundstücke gar nicht gebührenpflichtig seien und dass es nicht zulässig sei, mehrere Buchgrundstücke als wirtschaftliche Einheit anzusehen. Da auch die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven gleiche oder ähnliche Regelungen enthielt, ergab sich die Notwendigkeit für eine Neufassung der Satzung.

Wofür wird ein Gebührenmaßstab benötigt?

Der Gebührenmaßstab dient der Verteilung der Kosten der Straßenreinigung auf die Benutzer. Multipliziert man den Gebührenmaßstab mit dem Gebührensatz ergibt sich daraus die vom Gebührenpflichtigen zu entrichtende Gebühr. Durch den Maßstab muss sichergestellt sein, dass die Eigentümer aller Grundstücke, entsprechend dem Umfang der Inanspruchnahme der Straßenreinigung und unter Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes veranlagt werden. Gebührenpflichtige sind die Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Als Benutzer der Straßenreinigung gelten die Eigentümer der Grundstücke, die nach dem Straßenverzeichnis an gereinigten Straßen, Wegen und Plätzen liegen, und ihnen gleichgestellte Personen.

Bei der Straßenreinigung entspricht die "Inanspruchnahme" dem Vorteil, den ein Grundstück davon erfährt, dass die vor dem Grundstück verlaufende Straße innerhalb der geschlossenen Ortslage auf ihrer gesamten Länge in einem sauberen Zustand gehalten wird.

Welcher Gebührenmaßstab wird angewendet?

Die Benutzungsgebühr für die Straßenreinigung errechnet sich ab dem 1. Januar 2020 nach der amtlichen Fläche des Grundstücks in Quadratmetern und der Reinigungsklasse der zur reinigenden Straße. Bei der Feststellung der Grundstücksfläche werden Bruchteile eines Quadratmeters abgerundet. Maßgeblich für die Bestimmung der Reinigungsklasse ist bei Anliegergrundstücken die Straße, an der das Grundstück anliegt und bei Hinterliegergrundstücken die Straße, durch die das Grundstück erschlossen wird. Bei Grundstücken, die an mehreren zu reinigenden Straßen anliegen, werden alle Straßen zur Berechnung herangezogen.

An dem Straßenverzeichnis und der Ausgestaltung der Reinigungsklassen ergibt sich im Vergleich zur "alten" Straßenreinigungsgebührensatzung keine Veränderung.

Was ändert sich durch den Quadratmetermaßstab?

Durch den Wechsel auf den Quadratmetermaßstab haben Zufälligkeiten, die sich aus der Form der Grundstücke, ihrer Ausrichtung oder Lage zur Straße ergeben, keinen Einfluss mehr auf die Gebührenhöhe. Grundstücke, die bisher nur mit einer kurzen Seite oder einer schmalen Grundstücksauffahrt an der Straße anliegen oder Grundstücke, die bisher mit einer langen Seite an der Straße anliegen, werden zukünftig eine Gebühr zahlen, die mit gleich großen, aber eben anders geschnittenen Grundstücken vergleichbar ist.

Änderung ab dem 1. Juli 2020

Um die Eigentümer von übergroßen Grundstücken nicht linear für die Gesamtfläche heranzuziehen, wurde zum 1. Juli 2020 eine Kappungsgrenze bei Grundstücken >10.000 m² in der Satzung verankert. Diese wirkt einer unverhältnismäßig hohen und damit gegebenenfalls sachlich unbilligen Heranziehung von Eigentümern übergroßer Grundstücke entgegen.

Die Einführung dieser Kappungsgrenze bewirkt, dass sich die Straßenreinigungsgebühren zum 1. Juli 2020 nochmals verändert haben.

Stadt Cuxhaven