Ausweisung von Gewässerrandstreifen

Kulisse für Gewässer 1. und 2. Ordnung online

Entlang der bayerischen Gewässer sind mit der Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes Gewässerrandstreifen auszuweisen. In einem fünf Meter breiten Streifen am Gewässerrand ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung nicht mehr zulässig.


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Auf staatseigenen Grundstücken an großen und mittelgroßen Gewässern hat sich der Freistaat Bayern selbst verpflichtet, die Breite des Gewässerrandstreifens auf 10 m zu verdoppeln. Die „Orientierungshilfe Gewässerrandstreifen“, die die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung erstellt, bietet Hinweiskarten für die Flächenbewirtschaftenden, an welchen Gewässern ein gewässerbegleitender Randstreifen einzuhalten ist.

Für die großen Gewässer 1. Ordnung, wie Donau, Lech oder Main, sowie die mittelgroßen Gewässer 2. Ordnung, wie die Isen, die Große Laber oder die Fränkische Rezat, ist die Hinweiskarte ab sofort online über den Umweltatlas einsehbar. Grundlage der Gewässerrandstreifenkulisse bilden die Geodaten der bayerischen Landesvermessung im Maßstab 1:25.000. Der gewählte Maßstab bietet den Verantwortlichen vor Ort ausreichend Orientierung für den notwendigen Gewässerschutz.

In den kommenden drei Jahren werden von den Wasserwirtschaftsämtern sukzessive die Gewässer 3. Ordnung erhoben und dokumentiert: Das sind insbesondere Quellläufe und Bäche, die den Großteil des bayerischen Gewässernetzes ausmachen. Das Verfahren für die Erfassung der begleitenden Gewässerrandstreifen wird in der aktuellen Pilotphase von den Wasserwirtschaftsämtern Ansbach, Bad Kissingen und München entwickelt. Im Sommer 2020 wird bayernweit mit der Begehung begonnen.

Weitere Informationen:

Die Gewässer zu schützen und in ihrer hohen Qualität zu bewahren ist gesellschaftlicher Auftrag. Gewässerrandstreifen haben wichtige Funktionen im Naturhaushalt und beim Gewässerschutz und bieten das Potenzial für eine weitergehende ökologische Aufwertung. Sie dienen als Puffer gegen Stoffeinträge wie Pflanzenschutzmittel und stärken artenreiche Lebens- und Rückzugsräume in und am Gewässer.

Über den Umweltatlas Bayern stellt das Bayerische Landesamt für Umwelt raum- und ortsbezogene Umweltdaten zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise die Gewässerbewirtschaftung oder die Gewässerverordnungen und -verzeichnisse. Die bereitgestellten Geofachdaten unterstützen Fachbehörden, Kommunen und Betriebe mit Informationen, Werkzeugen und Kartendarstellungen. Auf Basis dieser Daten bekommen Landwirte Planungssicherheit für die Bewirtschaftung ihrer Felder entlang der Gewässer 1. und 2. Ordnung für das kommende Jahr.

Bayerisches Landesamt für Umwelt direkter Link zum Artikel