NABU: Verbrennung von Plastikmüll braucht einen CO2-Preis

Miller: Bundesrat muss klarstellen, dass Verbrennung von Siedlungsabfällen unter die CO2-Bepreisung des BEHG fallen

Diesen Freitag beschäftigt sich der Bundesrat abschließend mit der Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).


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Dabei geht es auch um die Frage, ob Siedlungsabfälle in Zukunft unter den Emissionshandel fallen müssen und damit als Brennstoffe einen CO2-Preis benötigen. Aktuell sind die Bundesländer uneins: Der Umweltausschuss stimmte auf Antrag von Baden-Württemberg mehrheitlich für die Bepreisung, eine Mehrheit des Wirtschaftsausschuss ist allerdings dagegen. Daher hat NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller die Länderchefs heute in einem offenen Brief dazu aufgefordert, den baden-württembergischen Vorschlag aufzugreifen und sich für eine CO2-Bepreisung einzusetzen:

„Die Abfallverbrennung ist mit über neun Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten ein relevanter Verursacher von Treibhausgasen. Die Verbrennung von Kohle, Gas und anderen fossilen Brennstoffen ist bereits mit einem CO2-Preis versehen, die Verbrennung von Plastikabfällen unverständlicherweise noch nicht. Die CO2-Bepreisung ist ein positiver Anreiz zur Müllvermeidung und für mehr Recycling. Eine verbesserte Abfallberatung, striktere Gewerbeaufsichten und die Aufstellung von Wertstofftonnen können Kommunen zu einem bewussteren Umgang mit unseren Ressourcen beitragen und die Verbrennung von Abfällen reduzieren. Je weniger Müll wir produzieren, desto weniger klimaschädliches CO2 landet in unserer Umwelt und desto weniger Abfallgebühren müssen wir zahlen. Deshalb fordern wir den Bundesrat dazu auf, sich für die längst überfällige Bepreisung der Müll-Verbrennung auszusprechen.“

NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel