Länderfinanzausgleich reformieren – Eingliederungshilfeentlastung rasch umsetzen

Quelle: Landkreistag Nordrhein-Westfalen
Quelle: Landkreistag Nordrhein-Westfalen

NRW-Landräte erörtern Neuordnung der Finanzen von Bund, Ländern und Kommunen mit Bundespolitikern

Auf ihrer diesjährigen Konferenz am 11. und 12. September 2014 in Berlin haben die 31 NRW-Landräte die Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen mit Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU), sowie dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus MdB, dem finanzpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Binding MdB, der Parlamentarischen Geschäftsführerin und kommunalpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann MdB, und dem Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Kelber MdB (SPD) erörtert.


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Der Präsident des LKT NRW, Landrat Thomas Hendele, Kreis Mettmann, unterstrich mit Blick auf die Verhandlungen zur Neuordnung der Finanzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen: „Es muss Schluss sein mit der Förderung nach der Himmelsrichtung und pauschalen Sonderkonditionen.“ Gebraucht werde eine gerechtere und transparentere Verteilung der Mittel. „Die Benachteiligung Nordrhein-Westfalens durch die Einwohnerveredelung der Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich muss ein Ende haben. Nordrhein-westfälische Einwohner sind nicht weniger wert, nur weil sie in einem Flächenland leben.“ Denn die Stadtstaaten werden mit einer höheren Bewertung ihrer Bevölkerungszahlen ausgestattet, um vorgeblich besondere Belastungen auszugleichen. „Tatsächlich haben die Stadtstaaten aber durch die Einpendlerströme erhebliche Vorteile: Als Wirtschaftsstandorte wären sie ohne die Leistungskraft der täglich Einpendelnden undenkbar.“ Auch Opernhäuser, Theater etc. würden die Stadtstaaten zur eigenen Attraktivitätssteigerung vorhalten. Die Kulturpendler aus dem Umland sorgten hier sogar noch für eine bessere Auslastung. „Das bisherige System benachteiligt Nordrhein-Westfalen, dessen Kommunen Kredite aufnehmen, damit die anderen Bundesländer und deren Kommunen Schulden abbauen können.“ Land und Kommunen in NRW wiesen mit insgesamt etwa 240 Milliarden Euro Ende 2013 fast 32 Prozent der bundesweiten Gesamtverschuldung von Ländern und Kommunen auf. Die fünf neuen Länder kommen gerade mal auf knapp 11 Prozent, Berlin auf knapp 8 Prozent. Präsident Hendele: „Das kann so nicht weitergehen.“

Im Mittelpunkt der Gespräche stand zudem die Umsetzung der im Koalitionsvertrag auf Bundesebene zugesicherten Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen um 5 Milliarden Euro jährlich. Trotz der Entlastung durch die in den Jahren 2012 bis 2014 schrittweise erfolgte Vollübernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund hätten die Netto-Aufwendungen für bundesrechtlich veranlasste soziale Leistungen allein in den Bereichen Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Gesundheit, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen, Kinder- und Jugendhilfe sowie Kosten der Unterkunft und Heizung für Langzeitarbeitslose seit dem Jahr 2007 um über 4 Milliarden Euro – und damit um fast 40 Prozent – zugelegt (vgl. nachstehende Aufstellung).

Die Landräte betonten, dass es zu spät sei, die im Koalitionsvertrag festgelegte jährliche Entlastung der Kommunen im Umfang von 5 Milliarden Euro (für NRW: etwa 1,2 Milliarden Euro) erst im Rahmen eines neuen Bundesleistungsgesetzes ab dem Jahr 2018 – also nach Ablauf der begonnenen Legislaturperiode – zu bewirken. Die große Entlastung durch die Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund habe sich positiv ausgewirkt. Präsident Hendele: „Leider hat die Kostensteigerung in NRW bei den weiteren Sozialleistungen die Entlastung aber schon wieder überholt. Der Bund muss seine Verantwortung deshalb auch für die weiteren von ihm geregelten Sozialleistungen finanziell wahrnehmen“.

Länderfinanzausgleich reformieren – Eingliederungshilfeentlastung rasch umsetzen - Anhang 1
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