Abfall ordnungsgemäß entsorgen

© LfULG, J. Soltes
© LfULG, J. Soltes

Das Verbrennen von Abfällen oder die Ablagerung in der Natur sind nicht erlaubt!

Jetzt ist die Zeit für Frühjahrsputz in Haus und Garten. Dabei fällt auch Abfall an, der weder in die graue Tonne oder in den gelben Sack gehört noch verbrannt werden darf.


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Das können beispielsweise sperrige Abfälle sowie Strauch- und Baumschnitt sein. Auch für Elektro- und Elektronikschrott sowie für Energiesparlampen, verbrauchte Batterien und Kleinmengen an Schadstoffen sind die Entsorgungsmöglichkeiten durch die Corona-bedingt geschlossenen Wertstoffhöfe derzeit stark begrenzt. Dennoch bestehe die Pflicht, Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen, teilte das Landesumweltamt Sachsen (LfULG) heute in Dresden mit.

So schmerzlich es für viele sei, die z. B. beengte Wohnverhältnisse haben, rät das LfULG, die Abfälle im Haushalt oder Garten zwischenzulagern und erst dann zu entsorgen, wenn die Wertstoffhöfe wieder öffnen. Ebenfalls ist es nicht erlaubt, Holz- und Gartenabfälle zu verbrennen oder Abfälle gar in der Natur oder auf öffentlichen Flächen zu entsorgen.

Die Bürgerinnen und Bürger können sich bei den öffentlichen Entsorgern in ihrem jeweiligen Landkreis, ihrer kreisfreien Stadt oder beim Abfallverband über die gegenwärtigen Entsorgungsmöglichkeiten in ihrem Wohnumfeld erkundigen.

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