Zuschuss für den Klimafonds möglich
Sondervermögen „Energie- und Klimafond“
Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ vorgelegt (18/2443). Damit soll die Ermächtigung geschaffen werden, dem Energie- und Klimafonds jährlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes zu gewähren.
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