Über 225.000 Anträge für „Soforthilfe Corona“

Für das Soforthilfeprogramm des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise sind inzwischen über 225.000 Anträge eingegangen.

Zuschüsse in Höhe von rund 104 Millionen Euro ausbezahlt.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Für das Soforthilfeprogramm des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise sind inzwischen 225.834 Anträge eingegangen (Stand: 3. April 2020, 15.00 Uhr). Rund ein Drittel der Anträge sind nach Auskunft der Kammern unvollständig oder fehlerhaft und müssen daher an den Antragsteller zur Vervollständigung zurückgegeben werden.

Zuschüsse in Höhe von rund 104 Millionen Euro ausbezahlt

Bei der L-Bank sind bis heute rund 104.000 Anträge eingegangen. Rund 10.000 Anträge in einer Gesamthöhe von circa 104 Millionen Euro wurden inzwischen bewilligt und zur Auszahlung angewiesen (Stand: 3. April 2020, 16.00 Uhr).

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte: „Wir haben innerhalb weniger Tage ein Milliarden-Hilfsprogramm für unsere Wirtschaft erfolgreich auf die Beine gestellt und arbeiten jetzt mit Hochdruck daran, alle Prozesse beim elektronischen Workflow zu optimieren. Nach den heutigen Zahlen bin ich zuversichtlich, dass wir auf einem guten Weg sind. Unser Ziel ist und bleibt, dass die erste Antragswelle dieses Wochenende abgearbeitet und ein erster großer Schwung an Mitteln Anfang nächster Woche ausbezahlt ist.“ Die Ministerin appellierte eindringlich an alle Antragstellerinnen und Antragsteller, das Formular sorgfältig auszufüllen. Damit könne jeder Einzelne dazu beitragen, dass die Soforthilfen zügig bewilligt und ausbezahlt werden könnten.

Edith Weymayr, die Vorsitzende des Vorstands der L-Bank: „Nach der vom Finanz- und Wirtschaftsministerium am Mittwochnachmittag genehmigten Verfahrensvereinfachung arbeiten wir mit voller Kraft daran, dass die in der ersten Woche eingegangenen Anträge bis zum kommenden Dienstag an die Unternehmen im Land ausgezahlt werden. Mit diesem vereinfachten Verfahren sind wir guter Dinge, dass nach Antragseingang binnen einer Woche ausgezahlt werden kann.“

Wolfgang Grenke, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK): „Über 80 Prozent der Anträge sind bereits von der Kammerorganisation bearbeitet. Dies bedeutet, dass die Anträge zum finalen Entscheid an die L-Bank weitergeleitet wurden oder zum Antragsteller wegen Lücken zurückgesendet wurden. Deshalb appelliere ich an alle Einreichenden, sich Zeit für den Antrag zu nehmen und ihn vor dem Upload nochmals eingehend zu prüfen. Wird eine zweite Einreichung notwendig, bedeutet dies am Ende des Tages Zeitverlust für Sie. Weiter begrüßen wir den Einsatz der L-Bank, an diesem Wochenende die erste große Antragswelle zu bewilligen und in Auszahlung zu bringen. Denn die Gelder müssen nun rasch auf das Konto der vielen Antragsteller in Not fließen.“

Rainer Reichhold, Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags: „Fast ein Drittel unserer 135.000 Handwerksbetriebe im Land hat bereits einen Antrag auf Soforthilfe gestellt, die Situation hat sich offensichtlich für viele weiter verschärft. Einige Betriebe – vor allem im Bau- und Ausbaugewerbe – können im Moment noch von der guten Auftragslage der letzten Monate zehren. Wir stellen aber fest, dass neue Aufträge von Kunden, wenn überhaupt, nur noch in deutlich geringerem Umfang erteilt werden. Bei den Mitarbeitern der Kammern möchte ich mich für ihren weiter ungebremsten Einsatz bei der zügigen Bearbeitung der Anträge sehr herzlich bedanken. Gleiches gilt für diejenigen, die die Betriebe an den Hotlines der Kammern zu allen Fragen rund um Corona kompetent beraten.“

Förderprogramm „Soforthilfe Corona“

Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu

  • 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Ein vollständiger und gut begründeter Antrag wird innerhalb weniger Tage bewilligt. In Zweifelsfällen stehen die Beratungsangebote der Kammern zur Verfügung.

Staatsministerium Baden-Württemberg direkter Link zum Artikel