Abfall aus Haushalten mit Infektionen oder Verdachtsfällen

Coronavirus: VKU zu Trennregeln des BMU für Abfall aus Haushalten mit Infektionen oder Verdachtsfällen

Heute hat das Bundesumweltministerium (BMU) Regeln zur Abfalltrennung für Haushalte mit durch das SARS-CoV-2-Virus infizierten Personen oder begründeten Verdachtsfällen veröffentlicht.


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Laut Ministerium sind bisher sind keine Fälle bekannt, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen mittels Kontaktinfektion angesteckt haben. Dennoch sei dieser Übertragungsweg nicht gänzlich auszuschließen. Die betroffenen Haushalte sollen in dieser Zeit die Haushaltsabfälle daher nicht trennen und die gut verknoteten Abfallsäcke im Restmüll entsorgen. Ansonsten ändere sich bei der Getrenntsammlung grundsätzlich nichts.

Dazu der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der unter anderem die kommunalen Entsorger vertritt:

Es ist gut, dass das BMU Klarheit schafft und sich weiter für die Getrenntsammlung ausspricht.

Die Regeln des Ministeriums sind gut nachvollziehbar: Nur Haushalte, in denen Menschen mit Infektionen oder begründeten Verdachtsfällen leben, sollen zeitweise ihren Müll nicht trennen. Alle anderen sollen weiterhin getrennt sammeln und Abfälle, wo es geht, vermeiden. Das ist auch deshalb wichtig, damit es nicht zu einer Überlastung der Restmüllentsorgung kommt und u.a. die Papierindustrie weiterhin mit Sekundärrohstoffen beliefert werden kann.

Den kommunalen Entsorgern liegen keine Daten vor, welche Haushalte von Corona betroffen sind. Sie werden die Abfälle – auch die Wertstofffraktionen – daher weiterhin so entsorgen, wie sie vom Bürger bereitgestellt werden. Die betroffenen Haushalte sollten daher aus eigener Verantwortung die geforderten Vorsichtsmaßnahmen treffen. Die Abfälle gut zu verschließen, gehört als Gebot der gegenseitigen Achtsamkeit auch dazu.

Ausnahmen von der getrennten Sammlung machen die Kommunen nur dann, wenn pandemiebedingt Personalressourcen fehlen oder um das eigene Personal – zum Beispiel auf Wertstoffhöfen – vor Infektionen zu schützen und das Abstandsgebot zu wahren. Da nach wissenschaftlichen Einschätzungen eine Spitze von Erkrankungen in den kommenden Tagen bis Wochen zu erwarten ist, liegt das Augenmerk der Betriebe darauf, dass die Personaldecke auch in zunehmenden Krisenzeiten insbesondere für die Kernaufgaben ausreichend ist.

Die kommunale Hausmüllentsorgung ist Teil kommunaler Daseinsvorsorge und eine kritische Infrastruktur im Sinne des Gesundheitsschutzes.

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel