Bundesrat hat keine Einwände gegen Corona-Nachtragshaushalt

Überschreiten der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Schuldenbremse

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den vom Bundeskabinett Anfang der Woche beschlossenen Nachtragshaushalt, über den die Kosten der Corona-Krise bewältigt werden sollen.


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Zusätzlich 156 Milliarden Euro 

Um die geplanten Hilfspakete für Unternehmen, Krankenhäuser und Arbeitnehmer zu finanzieren, stellt die Bundesregierung 122,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Zugleich geht sie davon aus, in diesem Jahr rund 33,5 Milliarden Euro weniger an Steuern einzunehmen. Zur Finanzierung dieser Belastung berechtigt der Gesetzentwurf die Bundesregierung, Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro aufzunehmen.

Überschreiten der Schuldenbremse

Das bedeutet ein Überschreiten der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Schuldenbremse. Laut Grundgesetz ist das nur im Falle eine Notsituation zulässig, die der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließen muss.

Verfahren im Schnelldurchgang

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun unmittelbar dem Bundestag zugeleitet, der den Nachtragshaushalt noch heute in zweiter und dritter Lesung verabschieden soll.

Damit die geplanten Unterstützungsmaßnahmen so schnell wie möglich greifen, soll der Nachtragshaushalt bereits in der Sondersitzung des Bundesrates am 27. März zum Abschluss gebracht werden.

Bundesrat