Asbesthaltige Baustoffe sorgfältig und mit Schutzvorkehrung entsorgen

Durch hervorragende bautechnische Eigenschaften ist Asbest in der Vergangenheit bei der Herstellung vieler Baumaterialien eingesetzt worden

Insbesondere bei der Herstellung von Platten für Fassaden und Dacheindeckungen wurde Asbest verwendet und erst seit etwa 1991 ganz durch andere Materialien ersetzt. Asbest kann allerdings auch in alten Abwasserrohren oder Blumenkästen enthalten sein.


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Asbest ist ein Fasermineral. Die Fasern sind sehr klein und beim Einatmen können sie tief in die Lungenbläschen gelangen. Aus diesen Gründen wird Asbest als krebserregender Gefahrstoff geführt. Das Landratsamt Rastatt weist darauf hin, dass asbesthaltige Produkte nach der Demontage deshalb auch nicht weiterverwendet oder wieder eingebaut werden dürfen.

Arbeiten, bei denen asbesthaltige Materialien auftreten, dürfen entsprechend den einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen nur von sachkundigen Personen durchgeführt und müssen sieben Tage vor Beginn bei der Gewerbeaufsicht im Umweltamt angezeigt werden.

Eine Ausnahme von dieser Regelung findet sich im Privatbereich. Privatpersonen benötigen bei eigenen Arbeiten kein Sachkundezeugnis. Allerdings müssen die Arbeiten ebenso sorgfältig und unter den Schutzvorkehrungen erfolgen, wie dies von den einschlägigen Bestimmungen der Ge-fahrstoffverordnung und der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) gefordert wird.

Die wichtigsten Vorgaben sind das Tragen von Schutzausrüstung wie Schutzanzug und Atemschutzmaske, beim Abbau sind die Asbestabfälle mit Wasser zu besprühen und feucht zu halten. Weiterhin dürfen die Asbestabfälle nicht mechanisch beansprucht, also nicht gebrochen, gesägt oder gebohrt und nicht geworfen werden. Nach dem Abbau sind diese sofort zu verpacken und staubdicht abzukleben.

Im Landkreis Rastatt können Asbestzementabfälle auf der Entsorgungsanlage "Hintere Dollert" in Gaggenau-Oberweier angeliefert werden. Die Gebühr beträgt 178 Euro je Tonne. Die Anlieferung muss verpackt erfolgen. Besonders geeignet dafür sind Kunststoffgewebesäcke, sogenannte Bigbags. Diese können beim Abfallwirtschaftsbetrieb erworben werden. Verkaufsstellen sind die Entsorgungsanlage „Hintere Dollert“ in Gaggenau-Oberweier und die Umladestation in Bühl. Ein Verpackungssack für großformatige Platten kostet 9,10 Euro, ein Sack für kleinformatige Platten 6,90 Euro. Unverpackte bzw. nicht sachgerecht verpackte asbesthaltige Anfälle werden nicht angenommen und zurückgewiesen.

Für den Abladevorgang auf der Entsorgungsanlage „Hintere Dollert“ ist der Anlieferer verantwortlich. Er hat selbst für entsprechende Hebeeinrichtungen am Fahrzeug bzw. ausreichend personelle Hilfe zu sorgen, um das Absetzen der sachgemäß verpackten asbesthaltigen Abfälle gewährleisten zu können. Eine Annahme erfolgt nur dienstags und mittwochs in der Zeit zwischen 13 Uhr und 15.30 Uhr.

Bei Anlieferungen mit dem PKW-Anhänger zu den genannten Zeiten kann das Deponiepersonal, wenn nötig, beim Abladen mittels Radlader behilflich sein. Dazu sind die Bigbags so zu laden (z.B. auf Kanthölzer setzen), dass die Ladearme des Radladers gut unter die Abfälle greifen können. Sofern Bigbags mit Ladeschlaufen verwendet werden, sind diese so zu laden, dass die Schlaufen oben gegriffen werden können.

Kleinvolumige Asbestabfälle wie z. B. Blumenkübel können in einen auf der Entsorgungsanlage bereitgestellten Bigbag gelegt werden. Auch diese Gegenstände sind für die Anlieferung staubdicht in Folie zu verpacken.

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt direkter Link zum Artikel