Mindestabstand gilt auch für Nahverkehrszüge

Auch in den Nahverkehrszügen müssen die Corona-Abstandsregeln eingehalten werden.

Wenn möglich sollte der Öffentliche Personennahverkehr außerhalb der Hauptverkehrszeiten genutzt werden.


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Auch in den Nahverkehrszügen müssen die Corona-Abstandsregeln eingehalten werden. Darauf weist das Verkehrsministerium hin. „Bitte versuchen Sie, wenn möglich, Ihre Fahrten im öffentlichen Nahverkehr auf Randzeiten zu verschieben und immer zu überlegen, ob sie wirklich notwendig sind“, appellierte Verkehrsminister Winfried Hermann an die Fahrgäste.

Reduziertes Grundangebot

Seit Montag fahren auf ersten Strecken die Züge in einem reduzierten Grundangebot, weitere Strecken folgen am 30. März. Der neue Fahrplan ist notwendig, da auch bei den Eisenbahnunternehmen die Krankmeldungen unter den Lokführern weiter zunehmen. Trotz der angespannten Lage soll der Nahverkehr zuverlässig aufrechterhalten werden, damit die für die Versorgung des Landes wichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihre Arbeitsplätze kommen.

„Wir brauchen aber auch die Unterstützung der Arbeitgeber. Sie sind aufgerufen, die Anfangszeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soweit wie irgend möglich zu flexibilisieren, um die Zugkapazität in den Hauptreisezeiten zu entlasten. Ermöglichen Sie das Arbeiten im Home-Office, wann immer es geht“, so Hermann weiter.

In engem Austausch mit den Bahnunternehmen bewertet das Verkehrsministerium gemeinsam mit der Nahverkehrsgesellschaft des Landes kontinuierlich, ob die Zugkapazitäten im Rahmen des neuen Fahrplans ausreichen und steuert falls nötig nach. Die Reisenden können hier unterstützen und unter qualitaet@nvbw.de melden, falls ein Zug zu voll war. Wichtige Informationen sind, aus wie vielen Zugteilen/Wagen/Triebwagen Ihr Zug bestand und wann er gefahren ist.

Staatsministerium Baden-Württemberg direkter Link zum Artikel