Sonderuntersuchung von KPMG zu den Stadt-werken Neuss liegt vor

Keine Hinweise auf Manipulationen oder Korruption durch Heinz Runde / Auslöser war eine anonyme Anzeige

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) hat vom 17. Juni an über einen Zeitraum von acht Wochen eine umfangreiche Sonderuntersuchung bei den Stadtwerken Neuss (swn) durchgeführt.


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Mit einem Untersuchungsteam von bis zu sechs Personen war KPMG an 130 Manntagen rund 1.000 Stunden im Einsatz. Die Ergebnisse wurden jetzt in einem Bericht zusammengefasst und den Gesellschaftsvertretern der swn zur Verfügung gestellt.

Nach Sichtung umfangreicher Unterlagen sowie Befragungen von Mitarbeitern der Stadtwerke und externen Personen haben die Prüfer keine Hinweise gefunden, dass es durch swn-Geschäftsführer Heinz Runde zu Manipulationen gekommen ist. „Zu den Vorwürfen einer direkten Einflussnahme durch Herrn Runde im Sinne der Anschuldigungen ergaben sich aus den KPMG zur Verfügung stehenden Informationen keine Hinweise. Zu einzelnen Vorwürfen war uns jedoch nur eine eingeschränkte Überprüfung möglich", erklärt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Christoph Kampmeyer, Director Consulting – Forensic bei KPMG. Das Ergebnis der Sonderuntersuchung haben die Stadtwerke in Absprache mit Bürgermeister Herbert Napp, als Vorsitzendem der Gesellschafterversammlung, der ermittelnden Staatsanwaltschaft in Wuppertal unaufgefordert zur Verfügung gestellt.

swn haben für Transparenz gesorgt
Eine anonyme Anzeige, die den Stadtwerken immer noch nicht vorliegt, hatte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wuppertal ausgelöst und Anfang Juni zu einer Durchsuchung von mehreren Geschäfts- und Privaträumen in Neuss und Düsseldorf geführt. „Unser Ziel und Versprechen als Geschäftsführung war es stets, so schnell wie möglich für größtmögliche Transparenz zu sorgen. Dem sind wir mit der unabhängigen Sonderprüfung nachgekommen", betont Stephan Lommetz, kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Neuss.

Vorgehen von KMPG
Die KPMG-Sonderprüfung bezog sich auf die Sachverhalte, die Gegenstand der Durchsuchung waren, und ein Mitglied der Geschäftsführung der Stadtwerke Neuss sowie einen weiteren Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft wegen des Verdachts der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen, der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und der Untreue betreffen. Für die Durchführung der Untersuchung wurden KMPG unter anderem zur Verfügung gestellt: Geschäftsverteilungspläne und Richtlinien, Protokolle von Aufsichtsrats- und Geschäftsführungssitzungen sowie Gesellschafterversammlungen, Unterlagen aus der Finanzbuchhaltung (Wirtschaftspläne, Rechnungen, Verträge, Abrechnungen), Dokumente zur Arbeits- und Einsatzplanung der Werkstatt, Unterlagen zu durchgeführten Ausschreibungen, Dokumentationen über Tiefbaumaßnahmen sowie weitere einzelfallbezogene schriftliche Informationen, z.B. anlässlich von Gesprächen. Nach Abstimmung mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft wurden zudem verschiedene Befragungen durchgeführt. Außerdem hatte KMPG Einsicht in einen Teil der beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen liegenden Akten, welche durch die Staatsanwaltschaft sichergestellt wurden.

swn-Anwalt sieht in Bericht wichtigen „Zwischenschritt"
Seit Beginn der Ermittlungen werden die Stadtwerke Neuss durch die Kanzlei Wessing & Partner in strafrechtlicher Hinsicht beraten. „Der Verdacht der Staatsanwaltschaft wird durch die Ergebnisse der KPMG-Untersuchung nicht bestätigt. Auch wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch laufen, ist der KPMG-Bericht ein wichtiger Zwischenschritt", erklärt Rechtsanwalt Dr. Matthias Dann von Wessing & Partner. Ganz wichtig sei deshalb die uneingeschränkte Beachtung der Unschuldsvermutung, so Dr. Dann weiter, der zudem betont, dass die Stadtwerke Neuss weiterhin konstruktiv mit der Staatsanwaltschaft kooperieren werden.

Gesellschafter erhalten Bericht zur Sonderprüfung
Die Eigentümer der Stadtwerke Neuss GmbH und deren Tochterfirmen haben den Bericht der Sonderuntersuchung im Vorfeld einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung erhalten. „Aufgrund der Ergebnisse des KPMG-Berichtes halte ich arbeitsrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Maßnahmen gegenüber Heinz Runde in keinerlei Weise für angemessen", stellte Bürgermeister Herbert Napp, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung und Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Neuss GmbH, fest. „Die Gesellschafterversammlung ist meiner Einschätzung gefolgt und hat sich einstimmig darauf verständigt, dass es nach den Erkenntnissen aus dem KPMG-Sonderbericht keine Veranlassung für rechtliche Schritte gegen Heinz Runde gibt", so Napp weiter.

Stadtwerke Neuss GmbH