Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Die Bewilligungsquote für beantragte Fördermittel entsprechend der "Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nach Regierungsangaben bei 67 Prozent im ersten Förderaufruf, bei 54 Prozent im zweiten Förderaufruf und bei 55 Prozent im dritten Förderaufruf gelegen, wobei hier noch elf Anträge in Bearbeitung sind.


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Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17109) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16691) hervor. Der größte Teil der abgelehnten Anträge sei aufgrund von Überschreitung des Kontingents abgelehnt worden, heißt es weiter.

Mit den Fördergeldern aus den ersten drei Förderaufrufen wurden der Antwort zufolge rund 7.400 Ladepunkte errichtet. Bei etwa 12.600 bewilligten Ladepunkten stehe der Aufbau noch aus (Stand Dezember 2019), heißt es. Als häufigste Gründe für eine verzögerte Errichtung der Ladeinfrastruktur führt die Bundesregierung Engpässe bei der Lieferung der Ladeinfrastruktur, lange Wartezeiten bei der Errichtung des Netzanschlusses sowie "je nach Standort umfangreichere Genehmigungsverfahren bei den zuständigen Behörden vor Ort" an.

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