Vereinsförderung im Programm Klimaschutz Plus

Antragsfrist bis zum 31. März 2015 verlängert

Vereine, die Investitionen zur Energieeinsparung planen, können dafür eine Förderung durch das Umweltministerium beantragen. Die Antragsfrist für eine Förderung im Klimaschutz-Plus-Programm ist bis zum 31. März verlängert worden.


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Das Programm besteht aus den drei Säulen

  • CO2-Minderungsprogramm für Vereine
  • Beratungsprogramm für Vereine
  • Modellprojekte von Vereinen

Für alle drei Programmteile können im Rahmen von Klimaschutz-Plus Förderzuschüsse gewährt werden. Zuwendungsfähige Ausgaben sind beispielsweise alle Investitionen in technische oder bauliche Anlagen sowie die dafür nötigen Planungskosten.

Der Zuschuss beträgt 50 Euro für jede vermiedene Tonne CO2 bezogen auf die Lebensdauer der geförderten Maßnahme. Der maximale Zuschuss beträgt 50.000 Euro.

Näheres zum Programm und den Förderbedingungen sowie Antragsformulare finden Sie unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de 

Ergänzende Informationen

Das Förderprogramm wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) betreut. Aufgabe der KEA ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg. Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Mehrheitsgesellschafter ist das Land Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA ist in Karlsruhe. Mehr unter www.kea-bw.de.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg direkter Link zum Artikel