Maßnahmengesetze bei Bundesfernstraßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Im Bereich der Bundesfernstraßen erachtet es die Bundesregierung nach eigener Aussage als sinnvoll, den Aufbauprozess des Fernstraßen-Bundesamtes als eine bundesrechtliche Verwaltungsstruktur abzuschließen, "bevor neue Verfahren der Vorhabenzulassung eingeführt werden".


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Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16964) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16557) hervor.

Das unlängst verabschiedete Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz sehe die Vorhabenzulassung durch Gesetz für einzelne Projekte bei Schienenwegen des Bundes und der Bundeswasserstraße vor, die in besonderer Weise zu der Erreichung der Klimaziele beitragen sollen, schreibt die Regierung. Dabei könne - anders als bei den Bundesfernstraßen - mit dem Eisenbahn-Bundesamt und der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in diesen Bereichen auf eine bereits bestehende Verwaltungsstruktur zurückgegriffen werden.

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