VKU zum KrWG: Kommunale Entsorgungsverantwortung als Rückgrat einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft darf nicht gefährdet werden!

Morgen wird das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschließen

Damit soll das EU-Kreislaufwirtschaftspaket in deutsches Recht umgesetzt werden. VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp dazu:


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

„Im Hinblick auf die ökologischen Ziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie hat das Bundesumweltministerium einen guten Entwurf erarbeitet. Sorge bereitet uns allerdings die mögliche Schwächung kommunaler Erfassungsstrukturen durch die jetzt dem Bundeskabinett vorliegende Fassung. Die Kommunen sind das Rückgrat der hochentwickelten deutschen Kreislaufwirtschaft. Ihre Position darf – auch im Sinne der ökologischen Ziele – nicht geschwächt werden.“

Abfallvermeidung auch beim Online-Versand durchsetzen
Hasenkamp: „Wir begrüßen, dass das Bundeskabinett eine Obhutspflicht für den Versandhandel einführen möchte, der die Vernichtung von Retouren unterbinden soll. Auch in anderen Bereichen bewirkt der Online-Handel leider ökologische Rückschritte: Die wachsende Menge an Kartonagen belastet die kommunale Altpapiersammlung und die eigentlich vorgeschriebene Rücknahme von Elektroaltgeräten funktioniert kaum. Hier muss dringend gegengesteuert und der Online-Handel an seine ökologische Verantwortung erinnert werden.“

Herstellerverantwortung für Stadtsauberkeit könnte ehrgeiziger sein
Erstmals nimmt das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Produkte in den Blick, die besonders häufig unachtsam weggeworfen werden und schafft die Rechtsgrundlage für die künftige Beteiligung der Hersteller an den Reinigungskosten ihrer Produkte – eine Vorgabe, die die EU-Kunststoffrichtlinie macht. Hasenkamp: „Wir würden uns wünschen, dass der Gesetzgeber hier grundsätzlich alle litteringintensiven Produkte in die Herstellerverantwortung einbezieht und nicht nur ganz bestimmte Einwegkunststoff-Produkte, wie es die Kunststoffrichtlinie vorgibt. Warum wird die Chance nicht genutzt, auch andere Produkte mit einem hohen Reinigungsaufwand, wie z. B. Kaugummis, mit einer Herstellerverantwortung zu belegen? Der Gesetzgeber sollte sich diese Handlungsoption jedenfalls nicht verbauen.“

Endlich ehrliche Ermittlung der Recyclingquoten

Seit Jahren werden europaweit Recyclingquoten schöngerechnet. Die Methode: Nicht das, was als Sekundärrohstoff aus einer Recyclinganlage rauskommt, fließt in die Quote mit ein, sondern das, was in die Anlage hineingegeben wird, inklusive nicht recycelbarer Fremdstoffe. Die Folge: Die ausgewiesenen Quoten sind höher als die tatsächlich recycelten Mengen. Damit soll nun Schluss sein. Hasenkamp: „Gut, dass dieser Missstand angegangen wird. Die Branche braucht endlich aussagekräftige Quoten. Klar ist aber auch, dass dies die deutsche Entsorgungswirtschaft vor erhebliche Herausforderungen stellt. Die Quoten werden erst einmal niedriger ausfallen als bisher – die Anforderungen bleiben. Umso wichtiger ist es, die kommunale Getrennterfassung zu stärken – eine der wichtigsten Voraussetzungen für hochwertiges Recycling. Die neuen Getrenntsammlungspflichten der Kommunen, die sich erstmals auch auf Alttextilien erstrecken, werden von den kommunalen Entsorgungsunternehmen zuverlässig umgesetzt werden.“

Rosinenpicken befürchtet: Freiwillige Rücknahme von Produktabfällen

Noch problematisch ist die erweiterte Zulassung von freiwilligen Rücknahmen von Produktabfällen durch Hersteller und Vertreiber. Hersteller sollen in Zukunft Abfälle aus eigenen Produkten sowie auch aus Fremdprodukten annehmen können. Hasenkamp: „Naturgemäß werden Hersteller und Vertreiber nur solche Produktabfälle zurücknehmen, mit denen sich Geld verdienen lässt, wie z. B. Alttextilien oder Metallabfälle. Für die Kommunen bleiben dann im schlimmsten Fall nur noch Rest- und Sonderabfälle übrig. Die Politik muss die Frage beantworten, wie in Deutschland ein gut ausgebautes Netz von Wertstoffhöfen funktionsfähig erhalten werden soll, wenn sich zugleich jede Supermarktfiliale zum Wertstoffentsorger erklären kann.“ Nach Überzeugung des VKU können freiwillige Rücknahmen von herstellerfremden Produktabfällen nur dann zugelassen werden, wenn damit ein nachgewiesener Vorteil für die Kreislaufwirtschaft verbunden ist.

Gleiches Recht für alle

Sorge bereitet dem VKU auch, dass öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger wohl nicht wie erwartet gegen gewerbliche Sammler von Haushaltsabfällen klagen dürfen, wenn die gewerbliche Sammlung der kommunalen Sammlung Wertstoffe entzieht und so die kommunale Entsorgung beeinträchtigt. Hasenkamp: „Eine Klagebefugnis der Kommunen ist dringend erforderlich, um gleiche Bedingungen herzustellen. Da sich gewerbliche Sammler gegen behördliche Verfügungen gerichtlich wehren können, muss auch der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger klagen können, wenn die Behörde eine angezeigte gewerbliche Sammlung einfach durchwinkt.“

Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket wurde im Juni 2018 von der Europäischen Union verabschiedet. Es muss bis 5. Juli 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Nach der Abstimmung des Bundeskabinetts geht die Novelle in die parlamentarische Abstimmung. Mit dem Zustimmungsgesetz werden sich sowohl Bundestag als auch Bundesrat befassen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 268.000 Beschäftigten wurden 2017 Umsatzerlöse von mehr als 116 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 61 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 86 Prozent, Wärme 70 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 68 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitband-Ausbau. Ihre Anzahl hat sich in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt: Rund 180 Unternehmen investierten 2017 über 375 Mio. EUR. Seit 2013 steigern sie jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent und bauen überall in Deutschland zukunftsfähige Infrastrukturen (beispielsweise Glasfaser oder WLAN) für die digitale Kommune aus.

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel