Abfallgebühren im 15. Jahr stabil

Abfallgebühren im 15. Jahr stabil
Abfallgebühren im 15. Jahr stabil

Kreistag setzt auf bewährtes Entsorgungskonzept

Einstimmig hat der Kreistag während seiner Sitzung am Donnerstag, 12. Dezember 2019, die Gebührenkalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2020 beschlossen.


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Die wesentlichen Entsorgungstarife für die einzelnen Abfallfraktionen bleiben unverändert. Damit sind die Müllentsorgungskosten nunmehr bereits im 15. Jahr stabil und befinden sich weiter auf dem Niveau des Jahres 2005.

"Die Gebührenstabilität ist nicht zuletzt ein Verdienst der vom Kreis beauftragten ESG, der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH", lobt Alfons Matuszczyk, Leiter der Abteilung Umwelt der Kreisverwaltung. Das sei insofern bemerkenswert, als im Frühjahr 2020 das neue Kompostwerk Anröchte mit hohen Investitionskosten in Betrieb genommen werde. Dort werde also schon bald mit der zukunftsweisenden Technik der Teilstromvergärung Energie aus dem Bioabfall gewonnen. Zusammen mit der stofflichen Verwertung des Kompostes werde damit ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung einer kommunalen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzstrategie geleistet.

Mit seinem Beschluss setzt der Kreistag auf das bewährte Entsorgungskonzept. Dies sieht die Gewinnung hochwertigen Brennstoffs aus dem Hausmüll in der Erwitter Zementindustrie sowie die thermische Behandlung der Reste in den Müllverbrennungsanlagen Hamm und Bielefeld vor. Die Verwertung getrennt erfasster Fraktionen, insbesondere der Bio- und Grünabfälle, aber auch von Altpapier, Kunststoffen, Altholz, Elektroschrott, Elektrokleingeräten, Metallen und Altkleidern, wird fortgeführt.

Werner Luig, Sachgebietsleiter Abfallwirtschaft, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Entsorgung von Schadstoffen, Altpapier, Elektroschrott, Metalle inklusive der Sammlung von Elektrokleingeräten und Metallen in Containern weiterhin kostenlos bleibt und die mit diesen Abfällen erzielten Verwertungserlöse vollständig über die Kalkulation der Abfallgebühren an die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest zurückfließen.

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